Party-Service-Betreiber agiert als Präsident der HWK Hildesheim
Ein Illegaler Handwerkspräsident in Hildesheim?
Seit nun mehr 23 Monaten sitzt der “Präsident” der Handwerkskammer Hildesheim auf seinem Posten, obwohl dieser sein Fleischerei-Fachgeschäft zum 01.11.2008 in Einbeck geschlossen habe. Michael Pramann aus Eschershausen, Zwangsmitglied der HWK Hildesheim, jedoch FREIWILLIGES Mitglied im bffk (Bundesverband für freie Kammern), versucht Licht in dieses Dunkel bringen. Nachstehend sein Schreiben an das niedersächsische Wirtschaftsministerium (Herren Siekermann und Mattutat) als Ausichtsbehörde mit der Bitte um Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.11.2008 hat der Präsident der Handwerkskammer Hildesheim, Herr Jürgen Herbst, sein Fleischer-Fachgeschäft aufgegeben. Herr Herbst fungiert allerdings immer noch unbekümmert als Präsident der Handwerkskammer Hildesheim.
Dies ist meiner Ansicht nach ein eindeutiger Verstoß gegen die Handwerksordnung.
Die HWK Hildesheim schweigt zu diesem Thema. Ich habe bereits zweimal erfolglos eine schriftliche Stellungnahme angefordert.
Im Anschluss lesen Sie bitte eine nochmalige Aufforderung zur Stellungnahme, die ich heute per Einschreiben mit Rückschein auf den Postweg geben werde.
Ich fordere hiermit das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde auf, sich der Sache anzunehmen und Konsequenzen einzuleiten – Insbesondere die Veröffentlichung konkreter Zahlen, was die unrechtmäßigen Zahlungen an Herrn Herbst betreffen – mit einer Frist bis zum 20.11.2009.
In diesem Sinne,
Michael Pramann,
Tischlermeister
Borwelle 20
37632 Eschershausen
Tel.: 0 55 34/ 999 881
www.tischlermeister-pramann.de
.
Laut Satzung ZDH ( Zentralverband des Handwerks ) müssen Präsidiumsmitglieder selbständig einen Handwerksbetrieb führen. Dies ist im Fall der Handwerkskammer Hildesheim und dessen Präsidenten eindeutig nicht der Fall und somit ein Verstoss gegen die eigene Satzung/Verordnung!
siehe:
http://www.zdh.de/der-zdh/gremien/praesidium.html
und siehe hier: Vorstand der Handwerkskammer Hildesheim
.
Zur Kenntnisnahme das Schreiben an die HWK Hildesheim vom 31.10.2009
Michael Pramann, Tischlermeister, Borwelle 20, 37632 Eschershausen
Eschershausen, den 31.10.2009
Sehr “geehrte” Damen und Herren,
liebe Handwerkskammer Hildesheim,
leider warte ich vergebens auf Ihr Antwortschreiben auf meinen Brief vom 06.10.2009.
Zum Verständnis noch einmal die Wiederholung,
Punkt 1: (Legitimität des HWK-Präsidenten Herrn Jürgen Herbst)
Was jedoch Ihre Aussage betrifft, Zitat:”Herr Präsident Herbst erfüllt im übrigen die handwerkerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung seines Amtes”, so möchte ich zu diesem Fall nochmals bemerken, dass Herr Herbst zum 01.11.2008 sein Fleischereigeschäft in Einbeck aufgegeben hat. Herr Herbst ist in Einbeck auch nicht als selbständiger Handwerker bzw. Gewerbetreibender registriert.
Ich möchte Sie daher bitten, mir umgehend die Gewerbeanmeldung für das Gewerk des Herrn Herbst zuzusenden.
Ansonsten reicht, wie Sie wissen, eine ledigliche Eintragung in die Handwerksrolle ohne Gewerbe nicht für die Ausübung einer Präsidentschaft aus und ist somit ein Verstoß nicht nur gegen die Handwerksordnung.
Warum wurde Herr Herbst nicht aus der Handwerksrolle gestrichen?
Außerdem verlange ich eine öffentliche konkrete Aufstellung der an Herrn Herbst zu Unrecht gezahlten Aufwandsentschädigungen und sonstigen versteckten Zahlungen sowie deren Rückforderungen.
§ 104 (HwO)
(1) Mitglieder der Vollversammlung haben aus dem Amt auszuscheiden, wenn sie durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsmäßig zu führen oder wenn Tatsachen eintreten, die ihre Wählbarkeit ausschließen.
(2) Gesetzliche Vertreter juristischer Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personengesellschaften haben ferner aus dem Amt auszuscheiden, wenn
1. sie die Vertretungsbefugnis verloren haben,
2. die juristische Person oder die Personengesellschaft in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis nach § 19 gelöscht worden ist.
(3) Weigert sich das Mitglied auszuscheiden, so ist es von der obersten Landesbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer seines Amtes zu entheben.
Punkt 2
Leider besteht der schöne bunte Prospekt (Jahresabschluß 2008) nicht aus dem, was ich mir vorgestellt habe und was mich wirklich interessiert. Ich denke das wissen Sie ganz genau. Daher möchte ich Sie nochmals bitten, mir den Jahresabschluss 2007 und 2008 Ihrer Handwerkskammer bis zum 10.11.2009 in Kopie zuzusenden, aus dem ich dann auch konkrete Zahlen entnehmen kann.
Ich denke, die Frist ist angemessen, da Sie ja bereits 4 Wochen haben verstreichen lassen. Ich denke auch, dass Sie Verständnis für mein Interesse haben.
Im Voraus schon recht herzlichen Dank!
Punkt 3:
Wie hoch war die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zur Vollversammlung?
Punkt 4: Mich interessiert auch als Zwangsmitglied, was Sie für einen Dienstwagen fahren – Fabrikat, Ausstattung?
Mit freundlichen Grüßen.
Michael Pramann
PS: Auch mit meiner örtlichen Lokal-Zeitung, dem TÄGLICHE ANZEIGER HOLZMINDEN ( TAH-02.03.2010) habe ich mch in Verbindung gesetzt. Der zuständige Redakteur scheint sehr interessiert an diesem Thema und hat mit der HWK Hildesheim ein Telefonat geführt. Eine konkrete Aussage der Kammer bekam er allerdings nicht. Die Kammer Hildesheim hat daher den Reporter zu einem Pressegespräch eingeladen
Beitrag der Handwerkskammer Hildesheim Siehe Haushatssatzung 2010 Grundbeitrag 180,- EURO Umlage: bei einem Ertrag/Gewinn bis Euro 79.000 1,06 Prozent bei einem Ertrag/Gewinn ab Euro 79.001 0,82 Prozent Vergleich IHK-Hannover IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 5.200 Euro bis 7.500 Euro 20 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 7.500 Euro bis 25.000 Euro 60 Euro . Werden auch Sie FREIWILLIGES Mitglied im Bundesverband für freie KammernOhne Zusatzbeitrag und ohne Umlage!

IHK oder HWK
















