Verschwiegene Geschäftsführer-Gehälter: Ein leidiges Thema
Das Thema Veröffentlichung der Geschäftsführer-Gehälter der Kammer-Fürsten wird in letzter Zeit immer wieder gerne aufgegriffen. Und dies ist auch richtig so.
Spielen die Kammer-Günstlinge wohl auf Zeit, dass dieses Theme langweilt und daher in Vergessenheit gerät? Der Bundesverband für freie Kammern jedoch wird nicht müde, immer wieder, trotz Widerspenstigkeit der Kammern, dieses Thema aufzugreifen.
Die Aufforderung des Bundesverband für freie Kammern ( BffK ) an die 80 Industrie- und Handelskammern und 53 Handwerkskammern in diesem Lande, doch endlich Ihre Geschäftsführergehälter offen zu legen, wie es selbst Politiker und öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten praktizieren, werden einfach ignoriert. Die Rechtsaufsicht, sprich die zuständigen Wirtschaftsministerien, unterstützen hingegen die Geheimniskrämerei der Kammern, indem sie keinerlei Anstalten machen, dafür zu sorgen, Licht in das “Kämmerlein” zu bringen.
Da ist es doch niemandem übel zu nehmen, wenn dies Nährboden über Diskussionen von Sumpf, Filz und Korruption in den Kammern und auch der damit “verstrickten” Politik bietet.
Eines leuchtet ja nun wirklich dem Dümmsten Bürger ein: Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, muss nichts verheimlicht werden! Und wenn mit aller Macht verheimlicht wird, na dann stinkt doch wohl ganz offensichtlich irgend etwas bis zum Himmel.
Aufgrund der Klage des Hauptgeschäftsführers der IHK Lüneburg-Wolfsburg wurde nun vor einiger Zeit öffentlich, dass der Geschäftsführer ein Jahresgehalt in Höhe von 160.000 EURO erhielt.
Dem BffK liegen Unterlagen vor – Kammerspartakus kann dies bestätigen – aus denen hervorgeht, dass der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz mehr als 100.000 EURO pro Jahr “verdient”. Insider berichten gar, dass die Gehälter der IHK-Hauptgeschäftsführer in der Spitze bis 600.000,00 Euro p.a. liegen soll. Bisher ein Gerücht? Welches von den IHKn vehement zurückgewiesen wird.
Nun, die HWK Konstanz hat eine (Zwangs-) Mitgliederzahl von 11.533 Betrieben, laut Geschäftsbericht 2008). Wirtschaftszahlen auf den Internetseiten der HWK Konstanz werden, ach wen wundert´s da auch schon, wehement verheimlicht. Selbst Recherchen über die Beitragseinstufungen im Internet-Portal der HWK verliefen im Sande.
Dennoch: Die Beiträge in EURO laut DEUTSCHE HANDWERKSZEITUNG:
Stufe 1 Negativ bis 18.400 = 190,- EUR
Stufe 2 von 18.401 – 28.600 = 270,- EUR
Stufe 3 von 28.601 – 59.300 = 330,- EUR
Stufe 4 von 59.301 und mehr = 375,- EUR
Die HWK Trier hingegen mit 6974 (Zwangs-) Mitgliedsbetrieben, also 39% weniger als die HWK Konstanz, und einem Grundbeitrag in Höhe von 155,- EURO ( ebenfalls niedriger als die HWK Konstanz ), zumindest bis Ende 2009, denn ab 2010 wurde der Grundbeitrag um satte 60%, auf 260,- EURO erhöht, gönnt sich ein Geschäftsführer-Gehalt von weit über 90.000 EURO. Über Beitragszahlen und Geschäftsführer-Gehälter hüllt sich die HWK Trier auf ihren Internet-Seiten ebenfalls in Schweigen.
Manfred Bitter, wechselte 2009 mit einem Jahresgehalt in Höhe von 7.500,- EURO als Polizeipräsident als Geschäftsführer zur Handwerkskammer Trier.
Zitat aus einem Pressebericht von Voksfreund.de: Finanziell würde sich der HWK-Job für Bitter lohnen. „Er bekäme deutlich mehr als die rund 7500 Euro monatlich, die er jetzt verdient“, sagt ein Insider.
Die Zahlen konnten jedoch aufgrund Presseberichten recherchiert werden und können somit auch als völlig realistisch, mit Tendenz eher der Untertreibung, angesehen werden.
Quellen: Volksfreund.de
Interessant wäre auch einmal ein Vergleich der Handwerkskammer Ostfriesland, der Kammer mit den wohl geringsten Mitgliedsbetrieben, nämlich ca 4.800 und der grössten Handwerkskammer der Handwerkskammer für München und Oberbayern die sich mit 72.761 (Zwangsmitgliedern) brüstet und sich ausser einem Haupgeschäftsführer auch gleich zwei stelvertretende Hauptgeschäftsführer und einen Geschäftsführer leistet.
Kammerspartakus fragt:
Können Sie sich als Einzelunternehmer oder auch Mittelständler das Gehalt eines Konzerns leisten ohne dabei unter zu gehen?
Und ein noch viel interessanteres Thema wäre, zu erfahren wie hoch sich die tatsächlichen Aufwandsentschädigungen für ein “Präsidenten-Amt” einer Kammer belaufen, das ja eigentlich und offiziell ehrenamtlich ausgeführt werden soll.
Das dies eben offensichtlich nicht so ehrenamtlich zu sein scheint, belegt, dass z. B. das sogenannte “Oberhaupt” der HWK Hildesheim, Jürgen Herbst, von seinem “Präsidenten”-Job – die Legitimität des “Präsidenten” wird allerdings auch öffentlich angezweifelt – ohne jegliches unternehmerisches Risiko recht gut seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Herbst hat zum 01.11.208 sein Fleischerei-Geschäft aufgegeben. Wie Herbst auf andere Weise, als durch sein Präsidenten-Pöstchen seinen Lebensunterhalt bestreitet, damit hält sich Herbst, wie auch die HWK hinter dem Berg.
Und was sagen die Parlamente der Wirtschaft, sprich die Vollversammlungen, die ja angeblich von den (Zwangs-) Mitgliedern demokratisch gewählt wurden – Grosses Gelächter und zugleich Wut und Zorn machen sich bei dieser Behauptung breit - zu diesem ominösen, undurchsichtigem Thema?
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Siehe auch: Besoldung / Gehalt Geschäftsführer Handwerkskammer?
Transparente Zahlen – Endlich – Die Handwerkskammer Konstanz als Musterbeispiel
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