Besoldung / Gehalt Geschäftsführer Handwerkskammer?
Dies sind Schlagwörter nach denen ständig gegoogelt wird und deren Frage immer wieder an KAMMERSPARTAKUS gestellt wird. Während der Bundesverband für freie Kammern es geschafft hat die Geschäftsführer-Gehälter der IHKn zumindest teilweise zu hinterleuchten, sind die Handwerkskammern (leider) immer noch ein Schwarzes Loch. Fort Knox ist eine marode Zigarrenkiste gegen das, von KAMMERSPARTAKUS bezweifelte, sich als selbst legitim bezeichnendes Organ, “Gebilde” Handwerkskammer.
Wie hoch ist denn nun aber eigentlich die sogenannte “Vergütung” eines Hauptgeschäftsführers/ einer Hauptgeschäftsführerin einer Handwerkskammer? Bei den IHKn gehen die Gehälter in den sechstelligen Bereich. Man munkelt gar von bis zu 600.000,- EURONEN Jahresgehalt eines Hauptgeschäftsführers.
Ganz offensichtlich wohl auch mit gutem Grund. Werden die Zwangsmitglieder doch skrupellos und ohne Rücksicht auf deren geringen Einnahmen mit allen Mitteln zur Zahlung gezwungen. Leider unter dem Deckmantel, die Kammern seien “demokratisch” legitimiert.
Von wem eigentlich legitimiert? und von wem eigentlich demokratisch legitimiert? Die Kammern kennen keine Demokratie. Es finden zwar “intern” sogenannte“Wahlen”statt, so z.B. die Wahlen des Präsidenten, jedoch hat niemand diejenigen - nämlich die Vollversammlungsmitglieder - gewählt, die sich herausnehmen im Namen der Zwangsmitglieder ein Kammeroberhaupt zu “bestimmen”, was von den Betroffenen (Kämmerlinge und Vollversammlungsmitglieder ) wiederum fälschlicher Weise als demokratische Wahl vorgegaukelt wird.
Aber zurück zum Thema:
Tischlermeister Michael Pramann führte im Januar 2009 ein persönliches Gespräch mit der Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer, Jutta Schwarzer, der, nachdem Ihr nichts weiter einfiel als das Äußere von Herrn Pramann zu monieren, ihn des Büros verwies. Dennoch, da auch das Thema Geschäftsführergehalt angesprochen wurde, dass Frau Schwarz selbstverständlich bis heute als Ihr Geheimnis behütet, verwies Sie lediglich darauf, daß Sie nach dem Beamtenrecht bezahlt würde. Zu bemerken sei jedoch, dass selbst Beamte mittlerweile Einschnitte hinnehmen mußten. Nicht allerdings, jedoch die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern und der Industrie-und Handelskammern.
So wie ein Kammer-( Haupt-) Geschäftsführer seinen “Arbeitsalltag” verbringt – ohne Verantwortung und mit dem Geldern von Zwangsmitgliedern Jonglierend - so seelenruhig möchte sicher so mancher, und nicht nur Selbstständige gerne nur einmal seinen Urlaub verbringen! …. Und wird auch noch fürstlich dafür entlohnt.
Nun einmal ein wenig recherchiert:
So werden Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer nach B 4 mit einem Grundgehalt ( Grundgehalt, wohlbemerkt ) von 7.147,88,- Euro bemessen. Zuzüglich diverser Aufwandsentschädigungen, deren tatsächliche Verwendungen und Höhe selbstverständlich ebenso als streng geheimes Staatsgeheimnis, Top-Secret gehütet werden, sowie Dienstwagen – wohl mindestens der gehobenen S-Klasse, bei den IHKn sollen auch gar 12-Zylinder BMW als “Droschke” dienen – Reisekosten, etc. , etc.
Man kann jedoch frohen Mutes davon ausgehen, dass diese 7147,88- Euro als sehr bescheiden anzusiedeln sind. Denn offiziellen Presseberichten zufolge soll der Hauptgeschäftsführer der HWK Trier gerade mal mit “mageren 7.500,- EURO seinen bescheidenen Lebensunterhalt bestreiten müssen. Aber auch dieses “Sümmchen” dürfte als immer noch sehr tief gestapelt anzusiedeln sein.
Zitat vorletzter Absatz:
„Finanziell würde sich der HWK-Job für Bitter lohnen. „Er bekäme deutlich mehr als die rund 7500 Euro monatlich, die er jetzt verdient, sagt ein Insider.“…
- Nun einmal ehrlich, liebe Zwangskammergeschädigten: Weihnachten, das Fest der Liebe und des Schenkens, steht vor der Tür. Verdient so ein Kämmerling nicht mindestens unser wirklich aufrichtiges Mitleid? -
Es konnten allerdings keine Dementis der HWK Trier recherchiert werden.
Jeder Handwerker und Selbstständige möge sich daher selbst ein Bild davon machen, wie die Realität aussieht, und ob es sich lohnt, diese Zwangsvereinigung weiter zu finanzieren, oder ob man sich nicht doch zumindest für eine passive Mitgliedschaft beim Bundesverband für freie Kammern für einen geringen freiwilligen Jahresbeitrag zwecks Unterstützung in Ihrem, wie auch dem Interesse aller Zwangsmitglieder, entscheidet.
Das alte Jahr 2010 ist in ein paar Tagen Geschichte. Die Beitragsbescheide werden uns jedoch ins neue Jahr 2011 weiter verfolgen. Einige Kammern haben schon jetzt Beitragserhöhungen beschlossen. Weitere werden mit Sicherheit folgen. So die Handwerkskammer OWL und die Handwerkskammer Trier , die gleich 60% Beitragserhöhung beschloss.
Und hier ein Auszug aus der KONTRASTE-Sendung v. 04.12.2008, der wohl auch auf die Handwerkskammern übertragbar ist. denn in Sumpf und Filz sind diese beiden dubiosen Organisationen kaum zu unterscheiden.
Wie dreist so manche Industrie- und Handelskammer mit dem Geld ihrer Pflichtmitglieder umgeht, zeigt auch der Fall der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Hier gönnt man sich satte Pensionen. Über Jahrzehnte hat diese IHK an ihre Mitarbeiter großzügig Wohltaten in Sachen Altersversorgung verteilt: Bei einem Nettogehalt zum Beispiel von 3265 Euro hat ein IHK-Mitarbeiter als Rentner mehr im Geldbeutel als vorher. In diesen Genuss werden noch viele IHK-Angestellte kommen. Und auch die IHK-Führungskräfte haben es besonders gut: Ihre Pensionen orientieren sich an der Beamtenversorgung. Aber während Beamte seit langem viele Kürzungen hinnehmen mussten, gilt das nicht für die IHK-Führungskräfte. Sie genießen weiter die üppigste Versorgung – ohne Abstriche. Die IHK Lüneburg-Wolfsburg hat dabei aber offenbar vergessen, dass man die satten Pensionen auch irgendwann bezahlen muss. Auf der Kammer lasten immerhin 20,9 Millionen Euro Pensionsverpflichtungen. (anziehen) Wolfram Klein war Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Was er da vorfand, war in seinen Augen ein Sanierungsfall.
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Siehe auch:
HWK/IHK: Millionen-Konzerne zahlen nur Grundbeitrag
Verschwiegene Geschäftsführer-Gehälter: Ein leidiges Thema
Transparente Zahlen – Endlich – Die Handwerkskammer Konstanz als Musterbeispiel
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