Handwerkskammer Rheinhessen Mainz: Daten – Zahlen – Fakten – Wahlen (?) – Skandale (?)
Die Handwerkskammern in Deutschland. Von der Organisation her eine verschworene „Seilschaft“. Sie selbst halten sich für eine demokratische Institution. In einer Demokratie jedoch finden Wahlen statt. Bei den Handwerkskammern etwa auch? Wie sieht es mit den Finanzen aus? Die Geschäftsführergehälter, die Aufwandsentschädigungen für die Präsidenten? Viele HWKn veröffentlichen nicht einmal einen abschliessenden Jahresbericht über ihre Finanzen. Daher ist jeder Leser eingeladen mitzuhelfen die Informationen über die jeweilige Handwerkskammer zu aktualisieren, und zu verbessern. Teilen Sie dies in den Kommentaren mit.
Zusammengetragen im Februar 2010. Heute geht es um die
Handwerkskammer Rheinhessen
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Handwerkskammer Rheinhessen
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Telefon: 06131-9992-0
Telefax: 06131-9992-63
E-Mail: j.schueler@hwk.de
Bei den 53 Handwerkskammern wurden seit 1953 zu den Handwerkskammerwahlen ganze drei Mal Wahlvorschläge zugelassen. Es fanden also lediglich drei Mal Briefwahlen statt.
.
Siehe Video: Thema Handwerkskammer im Bundestag
.
Demokratie ist für die Kammern ein Fremdwort.
Demokratische Wahlen? – Fehlanzeige !
Transparenz? – Fehlanzeige !
Kritische Fragen? – Unerwünscht !
Stand: 31.12.2009
Letzte Aktualisierung: Februar 2012
| Geschäftsführer | 1 |
| Hauptgeschäftsführer | 1 Quelle |
| Präsidenten | 1 |
| Vizepräsidenten | 2 Quelle |
| Vorstand | 9 Quelle |
| Vollversammlungsmitglieder | 24 Quelle |
|
Organigramm:
|
|
| Wahlen: | Wahlperiode 2009 bis 2014„Friedenswahl“…werden die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen auf Sonntag, den 25. Oktober 2009 festgesetzt.
…die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne dass es einerWahlhandlung bedarf. Die vom Vorstand der Handwerkskammer Rheinhessen für den 25 Oktober 2009 festgesetzten Wahlen finden demnach nicht statt. |
| Mitarbeiteranzahl | ??? jedoch Ansprechpartner 84 |
| Mitgliederanzahl | 2008: 7.145 Betriebe Quelle2009: 7.187
2010: 7.280 Quelle |
| davon zulassungspflichtige Betriebe |
2008: 4.123 Quelle 2009: 4.074 2010: 4.078 |
| zulassungsfreie Betriebe |
2008: 1.474 2009: 1.598 2010: 1.688 |
| handwerksähnliche Betriebe | 2008: 1.5432009: 1.511
2010: 1.510 |
| Ausbildende Betriebe | |
| Eingetragene Ausbildungsverhältnisse | 2008: Neu: 1.331 Gesamt: 3.541 Quelle2009: Neu: 1.233 Gesamt: 3.432
2010: Neu: 1.271 Gesamt: 3.316 Quelle |
| Finanzen: Jahresbericht 2010
Keine Angaben gefunden!!!!Das Volumen des Verwaltungshaushaltes der Handwerkskammer betrug im Jahr 2008 11 Millionen € Damit sank zwar das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahreswert um xxx EUR beziehungsweise um xxx Prozent.Beitragsaufkommen am Gesamthaushalt der Handwerkskammern beträgt 2,42 Millionen 22% .. Allein die Personal- und Verwaltungsausgaben werden mit xxx% angegeben. ( xxx € )
|
|
Kammerbeitrag:
Kein Angaben gefunden
Es gibt einen Link zur Satzung
Es gibt auch eine Mitteilung auf Handwerkerblatt.de, dass die beiträge 2010 stabil bleiben.
Aber wo finden wir nun die Kammerbeiträge?
| xxx- € | |
| xxx,- € | |
| xxx,- € | |
| xxx,- € | |
| xxx,- € |
| xxx,- € | . |
Zusatzbeitrag
.
Zum Vergleich die Kammerbeiträge der Industrie- und Handelskammer ( IHK ) Rheinhessen 2011
Natürliche Personen
Beitrag:
| 43,- EURO | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 7.700,00 €, |
| 86,- EURO | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 7.700,00 bis 24.500,00 € |
| 172,- EURO | mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 24.500,00 bis 49.000,00 € |
| 172,- EURO | Kaufleuten mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 49.000,00 € |
| 303,- EURO | allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 49.000,00 bis 98.000,00 € |
| 433,- EURO | allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 98.000,00 bis 196.000,00 € |
| 651,- EURO | allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 196.000,00 |
| Als Umlagen sind zu erheben 0,05 % des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 € für das Unternehmen zu kürzen. |
Quelle: IHK Rheinhessen
Die Beitragssätze aller IHK´n im Überblick bitte klicken Sie H I E R
Skandale:
.
.Anstatt „Made in Germany“ gilt bei der HWK nur: „Made im Speck“
.
Eismann klagt gegen Beitrag
08.09.2009
Von Silvia Dott
GERICHT Streit um Zahlung an Kammer
RHEINHESSEN. Wie kann man von einem fahrenden Eismann, der so gut wie nichts verdient, auch noch Handwerkskammerbeiträge verlangen? Das fragte ein Speiseeis-Verkäufer gestern das Mainzer Verwaltungsgericht. Die Handwerkskammer Rheinhessen hatte für 2009 einen Betrag von 150 Euro verlangt. Nach Ansicht des Eismanns ist die Erhebung eines solchen Betrags aber unzumutbar. Deshalb klagte er vor dem Verwaltungsgericht.
Der Eismann ist seit 1981 als Inhaber eines handwerksähnlichen Betriebs in das entsprechende Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen. Vor Gericht wurde er gestern von einem seiner Mitarbeiter vertreten. Hatte der Eisverkäufer 2006 noch rund 7800 Euro Gewinn gemacht, nahm er 2007 nur noch rund 6000 Euro ein. Im Jahr 2008 sei es zu einem großen Einbruch gekommen, weswegen er lediglich noch etwa 2300 Euro verdient habe.
Im letzten Jahr habe er also so wenig eingenommen, dass er sogar Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gehabt habe. Den hatte der Kläger aus unbekannten Gründen nicht geltend gemacht. Sein Mitarbeiter kritisierte “Wenn einer doch so wenig hat, kann ich nicht verstehen, warum der Beitrag nicht erlassen wird.”
Der Anwalt der Handwerkskammer hielt an dem Beitrag fest. Die Berechnungen bezögen sich auf das Jahr 2006 als Richtwert. “Und da hat der Kläger eben noch mehr verdient.” Auf 2006 sei zurückgegriffen worden, weil für dieses Jahr alle Betriebe mit Sicherheit ihre Steuer erklärt hätten. Laut Regelungen der Handwerkskammer müssen alle Mitglieder mit einem Jahresgewinn bis zu 12500 Euro den Mindestbeitrag von 150 Euro entrichten – sogar Betriebe mit noch wesentlich geringerem Einnahmen, ja selbst solche “mit negativem Gewinn”. Darüber hinaus biete die Vereinigung Leistungen an, die besonders von kleinen Betrieben in Anspruch genommen würden. So etwa anwaltliche Beratung.
Die Kammer sah dies genauso. Nach ihrer Auffassung liegt auch kein Härtefall bei dem Eisverkäufer vor. “So etwas könnten nur persönliche Gründe sein, wie ein sehr hohes Alter oder Krankheit”, erklärten die Richter. Wenig Einkommen genüge nicht. Die Klage wurde daraufhin zurückgenommen.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/rheinhessen/7407070.htm
.
Als PDF-Datei mit Grafiken und Berichten zum Download, klicken Sie einfach h i e r
.
werden auch Sie FREIWILLIGES Mitglied im Bundesverband für freie KammernOhne Zusatzbeitrag und ohne Umlage! .
![]()
- Kammerspartakus unterstützt den Bundesverband für freie Kammern im Kampf gegen den Kammerzwang
Unterstützen auch Sie den BffK. Ab 50,- € im Jahr ( Betrag wird direkt mit dem BffK ausgehandelt ) veröffentlicht Kammerspartakus Ihr Firmenlogo mit Verlinkung zu Ihrer Website Auf der Startseite von KAMMERSPARTAKUS.
- BEREITS BETEILIGT HABEN SICH
.
.
. 
.






















