bffk begrüßt Urteil zur umstrittenen Werbung der IHK Ulm – Zahlung der Sicherheitsleistung zu sofortigen Vollstreckbarkeit wird angekündigt


Der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) begrüßt das klare Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen zu der umstrittenen Werbung der IHK Ulm für das Projekt „Stuttgart 21“. Nach der gestrigen Entscheidung wurde das massive Engagement der IHK Ulm als rechtswidrig, weil überzogen verboten. „Die Kammern werden endlich lernen müssen das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes ernst zu nehmen, auf das sich das Verwaltungsgericht bezogen hat“, so Dipl. Ing. (FH) Frank Lasinski, Vorsitzender des bffk. Nicht nur in Ulm, sondern auch in Stuttgart und Köln ist immer noch zu beobachten, dass Kammern im Stile von Bürgerinitiativen in gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen eingreifen. Dies ist ihnen als Körperschaften öffentlichen Rechts zu Recht verwehrt.
„Wir fordern die Verantwortlichen der IHK Ulm auf, sich nun umgehend dem Richterspruch zu beugen“, stellt Frank Lasinski klar. Es könne nicht sein, dass die Kammerverantwortlichen sich über dem Recht wähnen und spielt dabei sowohl auf die IHK Ulm an, die einen klaren Richterspruch in gleicher Sache für die IHK Stuttgart ignorierte, wie auf die Handwerkskammer Stuttgart, die bis heute ebenso unverdrossen ein Plakat an der Fassade zeigt. Der bffk verurteilt nachdrücklich die Versuche, der IHK Ulm jetzt auf Zeit zu spielen. In dem Zusammenhang weist der bffk ausdrücklich darauf hin, dass der Verband beim Thema Stuttgart 21 keinerlei Position beziehe. „Uns geht es ausschließlich um die Frage, mit welcher Legitimation und mit welchen Mitteln, sich Kammern in die gesellschaftspolitische Debatte einmischen“, unterstreicht Kai Boeddinghaus, der Geschäftsführer des bffk.
„Der bffk wird die Kläger jetzt bei der Bereitstellung der Sicherheitsleistung unterstützen, damit das Urteil sofort vollstreckt werden kann“, kündigt der bffk-Vorsitzender Lasinski heute an. Spätestens in der kommenden Woche soll dann das Plakat vom Kammergebäude entfernt und die Internetseite nach den Vorgaben des Gerichts bereinigt sein.
„Besser wäre es natürlich, wenn die IHK nun selber zur Vernunft käme, aber darauf werden wir uns nicht verlassen“, unterstreicht Lasinski.

Ansprechpartner:  Kai Boeddinghaus, 0561 – 9205525, kai.boeddinghaus@bffk.de

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Comments
One Response to “bffk begrüßt Urteil zur umstrittenen Werbung der IHK Ulm – Zahlung der Sicherheitsleistung zu sofortigen Vollstreckbarkeit wird angekündigt”
  1. Hans-Joachim Ebel sagt:

    wer auf solch hohem Ross sitzt, fällt auch tief! Dann habe ich nicht klammheimliche Freude sondern echte Schadenfreude!

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