Justiz macht sich erneut zum Vasallen der Zwangskammern


Wie nicht anders zu erwarten, hat sich das Bundesverwaltungegericht in Leipzig am 31.08.2011 wieder einmal zum Vasallen der Zwangskammen gemacht und hat den Meisterzwang in „diesem, unserem Lande“ bestätigt Die Klage eines Dachdeckers und einer Frisörin, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten wurden abgewiesen.    Az. (AZ: BVerwG 8 C 9.10 und BVerwG 5 C 27.10)

Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als «Altgeselle» notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Die Kläger würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Sie würden auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt.

Ganz außer acht gelassen wurde, dass mit diesem Urteil weiter Einheimische Bürger gegenüber EU-Ausländern benachteiligt sind, die im Zuge der Dienstleistungsfreiheit solche Leistungen anbieten dürfen.

Aber was zählt das in „diesem,unserem Lande “ schon. Ein Land, dessen Grundgesetz  im Grunde keinerlei Wert besitzt.

Schon merkwürdig, dass sich Handwerkskammer und die Justiz sich hier auf die Handwerksordnung berufen. Tritt doch die Handwerkskammer selbst ihre sogenannte Ordnung mit Füssen.

In der Skandal-Handwerkskammer Hildesheim, z. B. agiert seit Jahren ein Party-Service-Betreiber, der zuvor sein Fleischereigeschäft aufgegeben hat, als ( illegaler) Kammerpräsident. Muss doch laut ZDH:

Die Mitglieder des Präsidiums müssen selbständig einen Handwerksbetrieb führen, ihre Wahl erfolgt durch die Vollversammlung.

Überschreitet ein Präsident die Altersgrenze, wird mal so eben die Satzung geändert.  Alles nix ungewöhnliches bei den Zwangskammern.

Von Wahlen kann bei den Handwerkskammern nun schon gar keine Rede sein. Bei allen 53 Handwerkskammern ist nicht bekannt, dass jemals Wahlen stattgefunden haben.

So werden redliche Gewerbetreibende ohne Meisterbrief wohl auch in Zukunft mit Beschlagnahmungen und verfassungswidrigen Hausdurchsuchungen rechnen müssen. Werden als redliche Steuerzahler mit Kriminellen gleichgestellt. Während die Politik vorsätzlich ihre Augen verschliesst, schwarze Köfferchen unbescholten entgegen nehmen darf, ja sich sogar in den höchsten Regierungsetagen Personen tummeln, die mit Waffenschiebern „mauscheln“

Da ist der Begriff Bananen-Republik, der immer  häufiger genannt wird, wohl mehr als gerechtfertigt.

Die Handwerkskammer „spricht“ zwar von demokratischen Wahlen, es ist jedoch nichts darüber bekannt, dass tatsächlich Wahlen stattgefunden haben. Bei keiner der 53 Handwerkskammern in „diesem, unserem Lande“ fanden demokratische Wahlen statt.  Ausgenommen die HWK Konstanz. In Konstanz fand nur eine Wahl statt, weil einige Handwerker gegen die Friedenswahl opponierten und eine eigene Liste aufstellten und damit die HWK zwangen eine Wahl durchzuführen. Das ging nicht von der HWK aus. 

Mehr darüber gibt es hier

Von Transparenz keine Spur. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts!

Demokratische Wahlen? – Fehlanzeige !
Transparenz? – Fehlanzeige !
Kritische Fragen? – Unerwünscht !

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LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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Comments
3 Responses to “Justiz macht sich erneut zum Vasallen der Zwangskammern”
  1. Betrugs und Raub Diktatur sagt:

    Der Meistertitel sei „geeignet und erforderlich, Dritte vor Gefahren zu schützen“, die mit der Ausübung dieser Handwerke verbunden seien. …so die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes.

    Hört sich zwar vollmundig und gut an ist aber in etwa so realitätsnah wie die Sonne zum Planeten Pluto.

    Jeder kennt sie und sie sprießen an jeder Ecke wie Pilze aus dem Boden: die allseits beliebten Bau- und Heimwerkermärkte.

    In wohl jedem dieser Baumärkte finden sich Abteilungen für Elektroinstallations- und Malerbedarf. (um nur einmal zwei der gefahrgeneigten Berufsgruppen herauszugreifen)
    Und jede Person welche einen solchen Markt betritt kann ohne Einschränkung alle dort angebotenen Waren käuflich erwerben.

    Das zum Beispiel elektrischer Strom und der menschliche Körper nicht wirklich gut zusammen harmonieren dürfte zumindest allen Erwachsenen Personen klar sein. Wider zum Trotz kann man es täglich erleben das absolute Laien Schalter und Steckdosen kaufen obwohl sie keinerlei Ausbildung zur Elektrofachkraft haben.
    Das nun ein Laie einem Freund oder Bekannten, welcher „Elektriker“ ist, Schalter und Steckdosen als passendes Geburtstagsgeschenk erwirbt dürfte wohl als absurd auszuschließen sein.
    Was also machen Laien denn nun mit den Schalter und Steckdosen ?

    Richtig !

    Sie bauen diese ein oder geben diese jemandem anderen der sie einbaut.

    Ist der/die Käufer/in Elektrofachkraft ? Zu 98% wohl nicht

    Ist der jemand andere Elektrofachkraft ? Zu einem gewissen Prozentsatz wohl ja

    Ist der jemand andere, welcher zu mindest Elektrofachkraft ist, selbständig ? Zu 99,99% wohl nicht

    Wer ist diese Elektrofachkraft ? Entweder ein Lehrling ab 3. Lehrjahr oder ein Junggeselle mit schmalem Geldbeutel.

    FAZIT:

    Für was soll ein Meisterzwang “ insbesondere bei gefahrgeneigten Berufen “ gut sein wenn er täglich auf einfachste Weise, dank Bau- und Heimwerkermärkte, umgangen werden kann und wird ???
    Das Dritte, ich vermute mal das die Richter den Endverbraucher damit meinen, unter solcher Konstellation in keinster Weise geschütz werden können liegt klar auf der Hand.

    Außerdem !

    Genau jene Bau- und Heimwerkermärkte liefern erst überhaupt den Grundstein zur Schwarzarbeit.

    Wenn also in der BRD (Betrugs und Raub Diktatur) so ein wahnsinnig unermeßlich hoher Wert auf den Schutz des Endverbrauchers gelegt, und alles erdenkliche zur Bekämpfung der Schwarzarbeit getan wird, dann ist die folglich logische Konsequenz das alle Bau- und Heimwerkermärkte ihre Abteilungen in denen Produkte welche den gefahrgeneigten Berufsgruppen zuzuordnen sind geschlossen werden.

    Erst dann läßt sich jedem glaubhaft vermitteln das der Schutz Dritter wirklich ernst gemeint und der Kampf gegen Schwarzarbeit wichtig ist.

  2. abb lydia sagt:

    Ach – und was die Qualität des Handwerkes angeht – die ja so unendlich unter dem Wegfall des Meisterzwangs leiden würde- leidet diese Qualität eigentlich weniger wenn alle EU-Bürger außer die deutschen EU-Bürger sich ohne Meister selbständig machen dürfen??Das könnte man ja fast als Beleidigung aller deutschen Handwerker auffassen? Ist deren Arbeit qualitativ schlechter? Oder ist es einfach schwerer diese Bürger aus anderen EU-Ländern in den unsinnigen Kammerzwang einzubinden?

  3. abb lydia sagt:

    also- hätte da mal eine frage: wurde noch nicht versucht vor dem bundesverfassungsgericht Klage einzureichen? wenn es anderen (nicht-deutschen) bürgern erlaubt ist sich in deutschland ohne meister selbständig zu machen, deutschen staatsbürgern aber verwehrt wird ist das doch eindeutig gegen unser grundgesetz? versteh das nicht 😦

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