Handwerkskammer Koblenz: Präsident weiter unter Druck – Pensionskosten von Baden mitgetragen


Der Präsident der Handwerkskammer Koblenz, Werner Wittlich, gerät vor der Vollversammlungssitzung der Kammer immer weiter in Bedrängnis. Laut Informationen der „Rhein-Zeitung“ war Wittlich über die Pensionsregelung für Hauptgeschäftsführer Alexander Baden (58) bestens bekannt. Er hat dies sogar in einem Zusatzprotokoll – Dank an die akribisch, deutsche „Gründlichkeit“ – zum Vertrag Badens unterschrieben.

Es darf damit gerechnet werden, dass Präsident Wittlich auf der Vollversammlungssitzung mit dem Thema konfrontiert wird. War es doch Wittlich höchstpersönlich, der nach Badens Wechsel von der HWK Kaiserslautern zur HWK Koblenz als damaliger Vize-Präsident mit unterzeichnete. Nun möchte Wittlich den Vertrag neu verhandeln.

Dem Vernehmen nach hat der HwK-Präsident für den frühen Dienstagvormittag eine weitere außerordentliche Sitzung des HwK-Vorstandes einberufen, in der es um den Vertrag von Hauptgeschäftsführer Baden gehen dürfte.

Quelle: Rhein-Zeitung vom 20.11.2012

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Handwerkskammer Koblenz -Zoff zwischen Präsident Wittlich und Hauptgeschäftsführer Baden

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IHK und Handwerkskammer Gehälter und Pensionen

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LügenBetrügen – Täuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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