IHK Rostock – IHK-Geschäftsführer beurlaubt –


Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock hat am Montag den Hauptgeschäftsführer der Kammer, Andreas Sturmowski, beurlaubt. Gegen Sturmowski ermittelt zurzeit die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Nach Informationen von NDR 1 Radio MV wird dem 59-Jährigen vorgeworfen, Tank- und Kreditkarten der IHK für private Zwecke missbraucht zu haben.  … weiterlesen NDR v. 23.04.2013

Untreue-Verdacht: IHK lässt Geschäftsführer fallen

Rostock (OZ) – Die Führungskrise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock geht in eine neue Runde. Am Montagabend gab die Kammer die Entlassung ihres Hauptgeschäftsführers Andreas Sturmowski (59) bekannt. … weiterlesen OSTSEEZEITUNG v. 22.04.2013

Über eine Million Euro Schaden?

Nach Informationen des NDR wurden Weiterbildungsmaßnahmen offenbar nicht so umgesetzt wie beantragt, Teilnehmerlisten wurden nicht geführt. Die Rede ist auch von manipulierten Abrechnungen. Die Unregelmäßigkeiten kamen bei routinemäßigen Prüfungen zu tage. Das Landesförderinstitut hat zehn Fördermittelbescheide widerrufen und verlangt mittlerweile Fördermittel zurück. Dabei soll es sich um mehrere 100.000 Euro handeln, wie es aus dem Umfeld des LFI verlautet. Insgesamt beläuft sich der Schaden möglicherweise auf mehr als eine Million Euro.  weiterlesen NDR vom 22.03.201

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Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützng und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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