Streit um Meisterzwang mit dem „Berufs-Zulassungs-Regime“


Wer Meister werden will, muss Zeit und Geld investieren. Dafür genießt man mit Meisterbrief dann als Handwerker viele Privilegien. Freie Handwerker ohne Meistertitel beklagen sich über dieses System. Sie könnten die Arbeit qualitativ ebenso gut erledigen und fordern deshalb eine Abkehr vom Meisterzwang. Der Präses der Bremer Handwerkskammer Jan-Gerd-Kröger will daran aber festhalten. Im Studio erklärt er warum.
Quelle: Radio Bremen

Fast wäre bei Katrin Wrobel das Dach ihrer Villa eingestürzt. Schuld war Handwerker-Pfusch!

.

.

Mit Slogans wie: „Hände weg vom Meisterbrief  in den Medien, versuchen die Handwerkskammern irrtümlicher Weise den Eindruck zu erwecken, der Meisterbrief solle abgeschafft. Davon war nie die Rede. Die Handwerkskammern bringen auch die Abschaffung der Meisterpflicht in den diversen Gewerken mit dem Zusammenbruch des Dualen Systems in Verbindung.

In Wahrheit ist dies eine erträgliche Einnahmequelle für diese dubiosen, der Öffentlichkeit eine seriöse Behörde vorgaukelnd.

Frage an einen Jungmeister aus dem Kfz-Gewerbe:

Na, wie war deine Meisterschule?

Antwort:”Teuer.”

Frage: Na,… hast du denn wenigstens was dazu gelernt?

Antwort: “Nö!”

.

Zerstört die EU die duale Berufsausbildung?

BZ-GASTBEITRAG: Lüder Gerken beschreibt das Dilemma zwischen dem Binnenmarkt und nationalen Ausbildungsvorschriften.   ( Quelle: Badische Zeitung v. 15.03.2014 )

Die deutsche duale Berufsausbildung wird gerühmt. Die Auszubildenden lernen im Betrieb die Praxis und parallel in der Berufsschule die Theorie. In den reglementierten Handwerksberufen dürfen sie nur nach bestandener Gesellenprüfung angestellt werden. Und nur wer eine Meisterprüfung ablegt, darf sich auch selbständig machen.

Aufruf zum Boykott Handwerkskammer-Beitrag

Ist die EU dabei, dieses Modell gezielt zu zerstören? In den EU-Verträgen steht das Recht auf Freizügigkeit: Danach dürfen EU-Bürger überall in der EU arbeiten oder sich selbständig machen. Dieses Recht greift aber nur bei den nicht reglementierten Berufen. Für die reglementierten Berufe gelten nationale Zulassungsvorschriften: Wer in Deutschland als Maurer arbeiten will, muss in der Regel die deutsche Maurergesellenprüfung bestanden haben; wer eine Konditorei betreiben möchte, die deutsche Konditormeisterprüfung. Irische Maurer und tschechische Konditoren haben diese Abschlüsse meist nicht. Das Recht auf Freizügigkeit läuft so in vielen Berufen weitgehend leer.

Daran stört sich die EU-Kommission. Denn es ist ihre Aufgabe, möglichst in allen Bereichen den EU-Binnenmarkt zu schaffen. So konnte sie in der Vergangenheit auch die Zahl der reglementierten Berufe deutlich verringern. Bei den Verbänden der verbliebenen reglementierten Berufe beißt sie jedoch auf Granit. Daher hat sie sich eine neue Strategie ausgedacht und diese in der EU-Richtlinie „über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ untergebracht: Die Kommission darf danach für alle Berufe, die in mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten reglementiert sind, EU-einheitliche Ausbildungsordnungen – samt Abschlussprüfungen – aufstellen. Diese treten neben die nationalen Ausbildungsordnungen. Der Auszubildende kann zwischen der nationalen Prüfung und der EU-Prüfung wählen. Wenn er die jeweilige EU-Prüfung besteht, darf er EU-weit arbeiten und sich selbständig machen.

Zwar kann ein Mitgliedstaat der Kommission mitteilen, dass er die EU-Ausbildungsordnung nicht einführen will. Aber wenn er das tut, kann die Kommission entgegnen, dass das nicht mit dem EU-Recht auf Freizügigkeit vereinbar ist. Dann kann sie – und wird sie auch, das hat sie schon angekündigt – die Sache vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Der aber entscheidet im Zweifel prinzipiell zugunsten der EU. Er wird daher den Mitgliedstaat zwingen, das EU-System einzuführen.

Was ist von dieser Strategie zu halten? Einerseits: Die Kommission muss die EU-weiten Ausbildungs- und Prüfungsinhalte festlegen, indem sie die in den Mitgliedstaaten verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten „kombiniert“. Was heißt das? Naheliegend ist, dass sie die hohen deutschen Anforderungen und geringere Anforderungen in anderen Ländern auf einem mittleren Niveau angleichen wird. Zumindest die weniger begabten Auszubildenden in Deutschland werden die leichtere EU-Prüfung wählen. Es droht also ein Qualitätsverlust.

Andererseits: Erstens sucht man bei vielen der in Deutschland reglementierten Berufe vergeblich nach einem vertretbaren Grund, Ausländern die Arbeit in Deutschland zu verbieten. Offenkundig will man nur Konkurrenz aus dem Ausland fernhalten: Deutsche Urlauber kaufen in Frankreich bedenkenlos Brot. Warum darf dann ein Franzose ohne deutschen Meisterbrief keine Bäckerei in Deutschland eröffnen? Macht es einen Unterschied, ob ein italienischer Skilehrer uns in den Dolomiten oder an der Zugspitze das Skifahren beibringt? Sind Steinbildhauer und Friseure ohne deutschen Meisterbrief wirklich ein Sicherheitsrisiko? Zweitens werden in Deutschland wegen des Geburtenrückgangs schon jetzt Arbeitskräfte knapp, gerade auch im Handwerk. Daher liegt es im deutschen Interesse, die Arbeitsmärkte für Ausländer zu öffnen. Drittens: Wenn jemand befürchtet, dass ein – polnischer oder deutscher – Maler nach abgelegter EU-Prüfung unzureichend ausgebildet ist, kann er einen deutschen Meisterbetrieb beauftragen, der damit wirbt, dass seine Mitarbeiter die deutsche Gesellenprüfung bestanden haben.

Qualität hat allerdings ihren Preis. Wenn geizige Auftraggeber mal wieder nur auf einen möglichst niedrigen Preis schauen und nicht auf die Qualität, verdrängt irgendwann die EU-Einheitsausbildung die deutsche duale Ausbildung. Dann hat die EU ihr Ziel – Freizügigkeit im Handwerk – auf Kosten der Qualität erreicht. Für derartige Überlegungen ist es freilich zu spät: Das Gesetz ist soeben in Kraft getreten.

– Lüder Gerken ist Vorsitzender der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik.

.

Innovationa-Bremse Meisterzwang

.

Weg mit diesen Zwangsinstitutionen! Das schafft Freiheit, Motivation, Inotivation  und Arbeitsplätze!

.

LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

 

.

 

Logo Handwerkskammer

 

.

 

Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

 

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

 

Niedersächsisches Wirtschaftsministerium – verfilzt, wie eh und je   v. 17.10.2013

 

Kammerbericht 2013 – 589 Millionen Subventionen für die Kammern  

 

Kammerbericht zum Download

Realität: Rassisten und Rechtsextremisten in den (Zwangs-) Kammern   v. 24.02.2014

 

.

 

Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

 

Umgehende Forderung bis dahin:

 

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

.

 

Hinterlasse einen Kommentar