Kammerfunktionäre zur Zwangsmitgliedschaft in den Kammern

Die Mitgliedschaft in den Innungen ist jedoch freiwillig

Die Mitgliedschaft in den Innungen ist jedoch freiwillig

Comments
2 Responses to “Kammerfunktionäre zur Zwangsmitgliedschaft in den Kammern”
  1. Sehr geehrte Damen und Herrn. Bitte in Ihren Bericht Manfred Stacher; in der Letzten Zeile:
    müssten sich Kammern und Innungen künftig im Wettbewerb um Mitglieder bemühen. Bitte Ändern.
    Innungsmitgliedschaft beruht auf Freiwillger Basis.
    Die Kammern würgen mit der Zwangsmitgliedschaft uns Innungen ab.

  2. Hut ab vor den Herren Schweitzer und Stather und viel Glück für Herrn Dahlmann und seinen Rechtsbeistand Storr

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