Ist der Zwangsumtausch des alten Stromzählers wirklich für jeden verbindlich?


Ist der Zwangsumtausch des alten Stromzählers wirklich für jeden verbindlich?
Ja, ich schreibe von ZWANGS- Umtausch. Nicht von Pflicht. Denn einen Sinn sehe ich nicht darin.

Vor 2 Jahren wollte mein Netzbetreiber bei mir bereits einen Digitalen Stromzähler, auch Smartmeter genannt, einbauen und verwies mich, dies sei gesetzlich vorgeschrieben. Darauf hin habe ich die gesetzliche Grundlage verlangt, die er mir nicht vorweisen konnte.

3 Mal stand ein Monteur bei mir vor der Tür. Das 3. Mal habe ich dem Netzbetreiber, und allen in seinem Auftrag tätigen Firmen und Personen, Haus- und Grundstücksverbot erteilt.
Zumal existiert ein Urteil des Oberverwaltungsgericht von NRW, Eilbeschluss vom 4. März 2021, Az. 21 B 1162/20   ) Zum Abspeichern und Ausdrucken die StrF+P-Taste drücken. Sollte der Link nicht mehr funktionieren, bitte in den Kommentar schreiben )

Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter

Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 1162/20 (justiz.nrw)  März 2021

Die intelligenten Stromzähler – auch Smart Meter genannt – die derzeit im Umlauf sind, genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das hat das Oberverwaltungsgericht von NRW entschieden und die Pflicht zum Einbau gestoppt.

Systeme erfüllen gesetzliche Anforderungen nicht

Grund für die Entscheidung ist, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und in Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme können laut Gericht auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitäts-Anforderungen nicht erfüllen.

Oberverwaltungsgericht von NRW, Eilbeschluss vom 4. März 2021, Az. 21 B 1162/20 (Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren, eine Klage gegen die Verfügung des BSI, ist noch beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 3784/20 anhängig. Außerdem sind beim OVG noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern, insbesondere Stadtwerken, anhängig,

Nun will der Kinderbuchautor offensichtlich mit aller Macht seine staatliche Totalüberwachung bis in die Schlafzimmer durchsetzen.

Am 20.03.2023 wurde der Smartmeter bis 2030 zum flächendeckendem Zwang durchgeboxt! Um deren Hintergründe muss hier nichts zugefügt werden.

Um das Tempo zu beschleunigen, entfällt mit dem neuen Gesetz etwa die Drei-Hersteller-Regel, die bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderte. Künftig soll das Tempo vom innovativsten Hersteller BESTIMMT werden, ein Warten auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern entfällt


Vor einigen Wochen hatte mich mein Netzbetreiber WESTFALEN WESER erneut angeschrieben, Ich solle ihm meinen aktuellen Zählerstand mitteilen, was ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sein soll.  Auch hier verlangte ich, da ich meinen Strom von einem anderen Anbieter beziehe, mit dem ich selbstverständlich auch abrechne, mir die gesetzliche Grundlage vorzulegen, was er nicht tat oder auch nicht kann.

Nun bekam ich ein weiteres Schreiben in dem man mir „droht“ meinen alten Zähler durch einen DIGITALEN Zähler umzutauschen.

Auf1 berichtete am 17.202023 in einer 50-Minüzigen Sendung über den Sinn des DIGITALEN Zählers und die Möglichkeit der Verweigerung.

Angefangen über die Strahleneinheiten, die willkürlich und ohne jegliche Studien von Beamten festgelegt wurden, über den 3-fachen Stromverbrauch gegenüber dem ALTEN Zähler, bis hin zur Sinnlosigkeit, dass man den Strom dann beziehen kann, wenn er günstig ist. Wir benötigen den Strom jedoch, wenn wir ihn brauchen und nicht zu irgendwelchen Zeiten. Niemand steht Nachts auf, um seine Wäsche zu waschen. Eine empfehlenswerte Sendung, für die man sich einfach die Zeit nehmen sollte.

Nach Recherchen auf den Seiten des GRÜNEn Wirtschaftsminsterium bin ich jedoch auf folgendes gestossen:

Digitaler Stromzähler
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt..12.05.202

Aus meiner Sicht, als NICHT-Jurist, sehe ich das so, dass vom Zwangsumtausch aktuell nur diejenigen Haushalte vom Zwangsumtausch betroffen sind, die einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kw/Jahr aufweisen!
Daher werde ich mich, um Zeit zu gewinnen, dagegen wehren!

Für wen Smart Meter jetzt Pflicht sind t-online 22.02.2024

Ab 2025 sind alle Messstellenbetreiber bundesweit dazu verpflichtet, Stromzähler auszutauschen. Allerdings nur bei den Haushalten, deren Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden (kWh) liegt. Das ist beispielsweise bei einem Mehrpersonenhaushalt der Fall. Aber auch bei nur zwei Haushaltsmitgliedern, die einen hohen Energiebedarf haben und ihr Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer aufbereiten, kann der Durchschnittsverbrauch 6.000 kWh im Jahr überschreiten. Das ist jedoch selten.

Darüber hinaus muss für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 7 kW ebenfalls ein Smart Meter eingebaut werden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine neue oder eine Bestandsanlage handele, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Einbaupflicht sollten auch Besitzer von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Ladestationen/Wallboxen für E-Autos beachten. „Dies gilt aber nur dann, wenn eine Fernsteuerung der Verbrauchseinrichtung mit dem Netzbetreiber vereinbart worden ist“, ergänzen die Verbraucherschützer.

Ab 2028 müssen die Messstellenbetreiber dann bei sämtlichen Verbrauchern ein Smart Meter einbauen. Spätestens bis 2032.

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