PRESSEMITTEILUNG: 27 Jahre Berufsverbot für einen deutschen Anwalt


27 Jahre Berufsverbot für einen deutschen Anwalt –

Wiederzulassung für Friedrich Schmidt!

Presseerklärung :

zum Verhandlungstermin

vor dem Anwaltsgerichtshof RLP Senat beim OLG Koblenz

am 14.09.2011 um 15 h

im Saal 10 des Nebengebäudes Stresemannstr. 1

Nach 27 Jahren versucht der Kläger, Rechtsassesor Friedrich Schmidt, seinen Anspruch auf Wiederzulassung als Rechtsanwalt gerichtlich gegen die Rechtsanwaltskammer Koblenz durchzufechten.

Seine bisherige, bei Annahme von rechtsstaatlich korrekten Grundstrukturen in der hiesigen Justiz nicht zu erklärende Misserfolgsserie vor diesem Gericht steht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem gesetzlich klar normierten Tatbeständen, auf die sich jeder Bürger als Bewerber für den Anwaltsberuf im Normalfall verlassen kann, wenn er die 2. juristische Staatsprüfung bestanden hat.

Dem Kläger wird und wurde seine teilweise mit starken Worten ausgefochtene Auseinander-setzung in einem hart erkämpften Mandat gegen diverse Richter und Staatsanwälte zum Vorwurf gemacht. „Leider wurden diese Vorwürfe niemals aufgeklärt. Um so intensiver ver-suchten die Koblenzer Staatsanwälte, nicht die schriftlich genau dargestellten Rechtsbrüche von Richterkollegen des Landgerichts Trier und OLG Koblenz aufzuklären, sondern be-schränkten sich alleine auf die in diesen harten Worten angeblich gesehenen Beleidigungen“ so der Kläger. Dieser Prozess hatte damals bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Seitdem steht die RAK Koblenz und dessen Präsidium den Bemühungen des Klägers um Wiederzu-lassung schikanös und geradezu feindlich gegenüber.

Allerdings wirft sie dem kritischen Advokaten nicht etwa dessen Kritik vor, sondern unterstellt ihm schlicht, gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, seinen Beruf auszuüben. Auf entspre-chende Gutachten kann sich die Kammer freilich nicht stützen und hat deshalb versucht, Schmidt selbst zur Beibringung eines solchen Gutachtens zu zwingen. Ohne Erfolg. Denn für Assessor Schmidt ist ein solches Gutachten eine Zumutung, die ihn in seiner Menschenwürde nach Art. 1 GG und in weiteren Grundrechten verletzt. Alles deute inzwischen auf „ein Komplott zwischen Rechtsanwaltskammer und renommierten Psychiatern hin, die trotz klarer Kenntnis ihrer in diesem Falle bestehenden Unzuständigkeit in dieser Sache ohne jeden Ausgangsverdacht für viel Geld bereit stehen, ein systemgenehmes psychiatrisches Gutach-ten als indirekte Bestrafung für aufmüpfige Rechtsanwälte zu fertigen“, so Friedrich Schmidt.

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe, der Friedrich Schmidt vor dem AGH mitvertritt sagt: „Der Fall ist ein Skandal und erinnert an DDR-Zustände. Einem Kolle-gen, der sich kritisch über den Zustand unseres Rechtsstaats äußert wird kurzerhand ein Berufsverbot erteilt. Mit einem solchen Verhalten bestätigt der Staat nur die Vorwürfe von Friedrich Schmidt“. Schneider-Addae-Mensah appelliert insofern an den Rechtsstaat nun auf den geschädigten Kollegen zuzugehen, um dessen, aber auch die ramponierte Ehre der bundesrepublikanischen Justiz wieder herzustellen.

Der Fall hat bundesweite Bedeutung für die deutsche Rechtsanwaltschaft. Das Königsrecht der freien Advokatur und damit eine nur bedingt funktionierende Demokratie gestützt auf eine unkorrekt handelnde Justiz darf nicht derart bedroht und faktisch außer Kraft gesetzt werden!

Bernkastel-Kues / Karlsruhe, 1. Sept. 2011

Für weitere Informationen:

Ass. jur. Friedrich Schmidt – Tel: 06531/6703 – 0160/97766129 – friedrich@schmidt-netz.de

RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah – Tel: 0721/84086212 – 0176/22785835

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hier einige Zitate zum Sachverhalt aus seiner Klagebegründung :

„Im wesentlichen hinterfragte er (damit) das Funktionieren unseres Rechtsstaats einschließlich unserer, seiner Meinung nach nur mit KORREKT arbeitendem Rechtsstaat zu gewährleistenden Demokratie.“

“ … mit Bescheid vom 10.10.1984 wurde seine Zulassung als Rechtsanwalt (RA) widerrufen.“ …

„Zur Begründung führten die vorgenannten Gerichte infolgedessen im wesentlichen aus, der Kläger leide zwar nicht an einer psychischen Erkrankung, sei aber „aufgrund einer Schwäche seiner geistigen Kräfte unfähig seinen Beruf als Rechtsanwalt ordnungsgemäß auszuüben und gefährde hierdurch die Rechtspflege“ . …..“

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Wer sich nicht anpaßt    Zeit Online  v. 28.11.1986

Plädoyer für einen Anwalt, der der Justiz auf die Nerven geht von Hanno Kühnert

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