IHK Ulm missachtet weiterhin Gerichtsurteil


Nachdem die IHK Ulm vom Verwaltungsgericht verurteilt wurde, das überdimensionale Werbeplakat Pro Stuttgart 21 von der Fassade des Hauptgebäudes zu entfernen, weigert sich die IHK Ulm weiterhin dem Urteil folge zu leisten.

Und dies obwohl sich die IHK am Freitag in einem Gespräch mit den Klägern darüber geeinigt hat. An Hinterlist und Falschheit wohl kaum zu überbieten.

Ein Paradebeispiel auf was für einem Niveau die Kämmerlinge reiten.

Sind jetzt alle Zwangsmitglieder einer kriminellen Vereinigung zwangsangehörig?

Wer sich  jetzt noch brav an das sogenannte IHK-Gesetz bzw. Handwerksordnung hält , ….

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Augsburger Allgemeine:

Strategie der IHK sorgt für Ärger

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LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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Werden auch Sie FREIWILLIGES Mitglied im  Bundesverband für freie Kammern

Ohne Zusatzbeitrag und ohne Umlage! .


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