Strafanzeige der Handwerkskammer Freiburg gegen Kreishandwerkerschaft wird nicht verfolgt – Scheinjustiz


Die Staatsanwaltschaft Freiburg beabsichtigt nicht gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Lörrach wegen des Verdachts auf Untreue zu ermitteln.Der Clou dabei: Die Handwerkskammer Freiburg, die  im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen die ehemalige Geschäftsführerin gestellt hat, freut´s.

Die Handwerksgeschäftsführerin war zugleich Geschäftsführerin der WFG Management GmbH, die unter dem Namen „Gewerbe Dreiländereck Region“ ein kostenpflichtiges Branchenverzeichnis und eine Suchmaschine für Handwerksunternehmen betrieb. Die WFG war auf der Internetseite der Lörracher Kreishandwerkerschaft als Kooperationsunternehmen aufgeführt und telefonisch bei der Kreishandwerkerschaft erreichbar. Die Nutzung der Infrastruktur der Handwerkerschaft durch die WFG und die Doppelfunktion der Geschäftsführerin galt als rechtlich problematisch. Nach umfangreichen Ermittlungen und Vernehmung von Zeugen hat die Staatsanwaltschaft Lörrach keine Anklage erhoben.

Johannes Burger, Hauptgeschäftsführer der HWK Freiburg empfindet die Einstellung der „Ermittlungen“ gar als sehr erfreulich.  Zum kompletten Artikel der BADISCHE ZEITUNG einfach  H I E R  klicken.

Wieder einmal hat die Scheinjustiz in BRD ihren Auftritt.  In Niedersachsen wurde 2012 Strafantrag gegen die niedersächsischen Handwerkskammern und deren Verantwortlichen gestellt.Es ging unter anderem um Abrechnungsskandale für Aufwandsentschädigungen, die lt. NDR ( Norddeutscher Rundfunk ) gar bestätigt wurden. Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit einem fehlenden Anfangsverdacht. Bestätigte aber in der Begründung zur Einstellung des Verfahrens, dass  A L L E  von illegalen Agitation des Präsidenten Jürgen Herbst gewusst haben.

Die Handwerkskammern in Niedersachsen wehren sich gegen Vorwürfe unrechtmäßig hoher Zahlungen an ihre Kammerpräsidenten. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hatten einige ehrenamtliche Kammerpräsidenten für Termine deutlich mehr Stunden abgerechnet als notwendig; auch der Stundenlohn sei höher gewesen als angemessen.

Zitat Kulturstudio:

“ … Man gibt  sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen. …

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

… Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

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Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind. …“

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Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützng und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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