Endlich: Kammerzwang nach 52 Jahren auf dem Prüfstand!!


Das IHK-Gesetz stammt aus dem Jahr 1956. Das unmittelbare Aufbegehren aus der Wirtschaft führte dazu, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon 1962 erstmals mit einer gegen den Kammerzwang gerichteten Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen musste. Damals aber sah das höchste deutsche Gericht keinen Konflikt zwischen der zwangsverordneten Interessenvertretung und dem Grundgesetz. 52 Jahre lang begegnete das Bundesverfassungsgericht allen weiteren Verfassungsbeschwerden mit Nicht-Annahme-Beschlüssen. Der ausführlichste stammt aus dem Jahr 2001. Während normalerweise die  Nicht-Annahme-Beschlüsse, die laut Gesetz nicht begründet werden müssen, mit wenigen Sätzen die Beschwerdeführer abspeisen, hat das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss erstaunliche ausführlich begründet. Aber seit diesem Jahr haben sowohl die regelmäßig weiter angerufenen Verwaltungsgerichte als auch das mehrfach wieder mit dem Thema beschäftigte Bundesverfassungsgericht alle Versuche, den Kammerzwang verfassungsrechtlich in Frage zu stellen unter Bezug auf diesen ausführlichen Nicht-Annahme-Beschluss zurückgewiesen.
BVerfG - MAR14Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. 03. 2014, der in der letzten Woche den bffk erreichte, darf daher als historisch bezeichnet werden. Hat doch der 1. Senat unter Prof. Dr. Kirchhof entschieden,  aufgrund von zwei erneut vorliegenden Verfassungsbeschwerden (die eine stammt von einem bffk-Mitglied aus Bayern, vertreten von Rechtsanwalt Dominik Storr; die andere von einer Firma von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus) ein umfangreiches Anhörungsverfahren anzustoßen. Die folgende Institutionen und Organisationen wurden vom Bundesverfassungsgericht jetzt zu Stellungnahmen aufgefordert: Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Bundesinnenministerium, alle Länderregierungen, Bayerisches Wirtschaftsministerium, Bayerisches Innenministerium, Hessisches Justizministerium, Hessisches Wirtschaftsministerium, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Institut für Kammerrecht e.V., Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk), Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Handelsverband Deutschland e.V., Bundesvereinigung der Deutsche Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV).

Link zur Pressemitteilung des bffk

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Quelle: Bundesverband für freie Kammern

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Link zum Bericht des  SPIEGEL

Link zur SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

Realität: Rassisten und Rechtsextremisten in den (Zwangs-) Kammern   v.24.02.2014

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Weg mit diesen Zwangsinstitutionen! Das schafft Freiheit, Motivation, Inotivation  und Arbeitsplätze!

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LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

Niedersächsisches Wirtschaftsministerium – verfilzt, wie eh und je   v. 17.10.2013

Kammerbericht 2013 – 589 Millionen Subventionen für die Kammern  

Kammerbericht zum Download

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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