Sensation: In der Handwerkskammer Ostfriesland finden erstmalig in der Geschichte Wahlen statt
Horst Amstätter, der ehemalige Präsident der Handwerkskammer Ostfriesland, hat etwas einmaliges in der Geschichte der Handwerkskammer Aurich geschafft. Der hehemalige (geschasste) Präsident, der der Kammerführung nicht mehr ins Konzept passte und daher „entsorgt“ wurde, hat eine konkurierende Liste zur Wahl der Vollversammlung aufgestellt.
Die Wahl findet im Dezember 2014 statt. Der Ausgang der Wahl bleibt mit Spannung abzuwarten.
Bleibt zu hoffen, dass sichh die ca. 5.200 Zwangsmitgliedsbetriebe emsig an der Briefwahl beteiligen um der neuen gewählten Vollversammlung die Möglichkeit geben, im Hauptamt richtig aufzuräumen.
Handwerker stehen vor Zerreißprobe Ostfriesenzeitung v. 28.11.2014
Link zum Artikel im Ostfriesischen Kurier v. 28.11.2014
.
Wahlen Handwerkskammer Ostfriesland – Weiterhin Nord-Koreanische Zustände? v. 23.12.2014
.
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 785/95 vom 02.12.1997
2. a) Die sog Friedenswahl der Vollversammlung einer Handwerkskammer (§ 20 Anlage C zur HwO) verstößt gegen das Demokratieprinzip. Sie ist in ihrem Zusammenwirken mit anderen wahlrechtlichen Vorschriften der Handwerksordnung auch nicht ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässig.
b) Das System der Listenwahl in der Ausgestaltung von § 8 Abs 1, Abs 5, § 18 Abs 2, § 19 Abs 1 S 2 Anlage C zur HwO verletzt die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl auch unabhängig von der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der sog Friedenswahl.
§ 8 Abs. 1 letzter Satzteil, Abs. 5, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2 sowie § 20 Anlage C zur HwO sind nach der Überzeugung des Senats mit Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig.
2. a) Die sog Friedenswahl der Vollversammlung einer Handwerkskammer (§ 20 Anlage C zur HwO) verstößt gegen das Demokratieprinzip. Sie ist in ihrem Zusammenwirken mit anderen wahlrechtlichen Vorschriften der Handwerksordnung auch nicht ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässig.
b) Das System der Listenwahl in der Ausgestaltung von § 8 Abs 1, Abs 5, § 18 Abs 2, § 19 Abs 1 S 2 Anlage C zur HwO verletzt die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl auch unabhängig von der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der sog Friedenswahl.
.
Kurt Härtl, Sächsischer Fleischer-Innungsverband , ehemaliger Vize-Präsident und Schatzmeister auf den Dessauer Handwerksgesprächen 2013
.
Innungen bluten aus – die Handwerkskammern horten Millionen v. 05.11.2014
Handwerks-Innungen formieren sich gegen den Kammerzwang v. 01.05.2014
Die zweiten Dessauer Handwerksgespräche – 2013 v. 27.10.2013
Handwerkskammer München – Innung kritisiert Handwerkskammer v. 18.03.2013
Handwerkskammer Südthüringen – Auch hier heftiger Gegenwind aus der Kreishandwerkerschaft in Richtung “Kammerführung” v. 22.01.2013
Dessau-Roßlau – Zwist mit der Handwerkskammer – Innungen trennen sich v. 29.01.2013
Nachlese zu den Dessauer Handwerksgesprächen in Bild und Ton – Teil I v. 25.10.2012
.
Weg mit diesen Zwangsinstitutionen! Das schafft Freiheit, Motivation, Inotivation und Arbeitsplätze!
.
Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen
.
.
Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab… v. 12.05.2013
Niedersächsisches Wirtschaftsministerium – verfilzt, wie eh und je v. 17.10.2013
Kammerbericht 2013 – 589 Millionen Subventionen für die Kammern
Realität: Rassisten und Rechtsextremisten in den (Zwangs-) Kammern v. 24.02.2014
.
Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!
Umgehende Forderung bis dahin:
Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc …. Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.
.