Handwerkskammer Cottbus – Kammerpräsident Peter Dreißig wi(e)dergewählt (?)


Peter Dreißig bleibt Präsident der Handwerkskammer Cottbus

So titelte die Lausitzer Rundschau in Ihrer Ausgabe vom 28.11.2011. Peter Dreißig sei von der Vollversammlung für weitere fünf Jahre wiedergewählt worden. Nicht berichtet haben die Lausitzer Nachrichten allerdings, dass auch die Vollversammlung von keinem einzigen Mitglied gewählt wurde. Wie alle Jahre zuvor fanden auch 2011 bei der Handwerkskammer Cottbus keine regulären Wahlen statt. Wie übrigens bei allen anderen 52 Handwerkskammern Bananen-Republikaniens üblich. Somit kann auch die Handwerkskammer, die von Kammerkritikern auch als „gesetzlich legalisierte Mafia“ betitelt werden, weiter unter dem Schutz der Politik im Dunkeln herumdümpeln, ohne jegliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem den Zwangsmitgliedern gegenüber offenbaren zu müssen.

Auf den Internetseiten der HWK Cottbus ist auch keinerlei Information über deren Wahlausgang zu recherchieren. Wie 2006 fanden auch 2011 sogenannte „Friedenswahlen“ statt. Wie üblich, wurde wieder einmal eine Vollversammlung und auch der entsprechende Präsident zusammengemauschelt, was jeglichen demokratischen Prinzipien widerspricht.

Und auch wenn sich die Kammerfunktionäre hierbei (Friedenswahl) mittels Paragrsphen auf deren Legalität berufen, ist dies eine unverschämte Augenwischerei, mit der sich die Zwangsmitglieder ( leider ) erfolgreich „blenden“ lassen.

Aber wen interessieren auch schon die langweiligen, anödenden Laudatien, sprich Sonntagsreden der Zwangskammern. Seit bestehen der Handwerkskammern fanden erst 3 mal „Wahlen“ bei den 53 Handwerkskammern statt.. Erst am 10.11.2011 wurde dieses Thema in einer Bundestagssitzung behandelt.

Daher werden auch keinerlei Wahlergebnisse der Handwerkskammern veröffentlicht, wie eigentlich in jedem „Hühnerzüchterverein“ üblich.

Die Zwangskammern- Eine überdimensionale, typisch deutsche, Vereinsmeierei auf unglaublich dubiose, verschwenderische Weise!

Anders sieht es bei den 80 Industrie-und Handelskammern. Hier liegen die Wahlbeteiligungen bei der Interessenvertretung der Gesamtwirtschaft bei durchschnittlichen 10 Prozent.

In der ehemaligen DDR lag die Wahlbeteiligung bei 98% und die DDR Volkskammer wurde als undemokratisches Regime geschimpft.

Aber dafür haben wir ja auch schliesslich eine ehemalige DDR-Bürgerin ( Frau Merkel ), die uns alltäglich die „gute alte“ DDR in Erinnerung ruft, als Bundeskanzlerin.

Zumal Frau Merkel öffentlich bestätigt, gerne Mitglied der FDJ gewesen zu sein.

Wie aber nennt man eine Institution, deren Wahlbeteiligung bei „schlappen“ 10 % liegt, bzw. eine Institution, bei der überhaupt keine Wahlen stattfinden.

Und wie bitte soll man eine Regierung betiteln, die solche Zustände nicht nur duldet, sondern auch noch fördert. Der Begriff Regime dürfte da wohl auch nicht so weit hergeholt sein. Zumal Sumpf, Filz und Korruption auch hierzulande zur Tagesordnung gehören. Ehrbare Politiker?

Aber da gibt es ja noch die Zipfelmännchen.

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Und wenn einmal, jemand den verkrusteten und verfilzten Strukturen Dar Zwangskammen auf die Schliche kommt, so wissen sich diese ganz einfach zu helfen. So geschehen beim Zentralverdand des Deutschen Handwerks ( ZDH )

Die ZDH-Funktionäre wissen ganz genau, “wie man Recht bekommt“:
Als die erste Amtszeit des ZDH-Präsidenten, Otto Kentzler, Ende 2009 ausgelaufen ist, fühlte sich der 68-jährige Kentzler jung genug für eine Wiederwahl. Das „kleine“ Problem: Kentzler war hierfür laut der damals gültigen ZDH-Satzung schon zu alt! Und nun? Was tun? Kentzler mit Verweis auf die eigene Satzung aufs Altenteil schicken und einen neuen, jüngeren Kandidaten suchen?
Mitnichten! Man hat einfach die Satzung geändert und schon hatte man sich die eigenen Regeln so zurechtgebogen, dass man den “Patriarchen“ noch mal ranlassen durfte! Und nicht unüblich für Kammerland vermerkt das Protokoll:  Das Wort zur Satzungsänderung wird nicht gewünscht.

Gegenüberstellung: Alte Version / Neue Version der ZDH-Satznung

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Bei der Handwerkskammer Hildesheim agiert ein „illegaler“ Präsident. Ein „Präsident“, der seinen Handwerksbetrieb 2008 aufgegeben hat und nun auf Kosten der Zwangsmitglieder einen auf Lau macht.

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Abschliessend sei noch erwähnt :

Aus dem Geschäftsbericht 2008 der Handwerkskammer Cottbus :

Die Handwerkskammer Cottbus hatte Ende 2008 10.000 Mitglieder

Davon mussten im Jahre 2008 ganze 3265 Zwangsmitglieder zur Zahlung der Zwangsbeiträge angemahnt werden. Das sind satte 52 % „zufriedene“ (?) Zwangsbeflückte.

778 waren die Zwangsmitglieder erst nach Besuch des Gerichtsvollziehers zur Zahlung der Zwangsbeiträge bewegt werden.  Immerhin 7,8 %.

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Legt den Kammern das Handwerk!

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Umfrage: Mehrheit der Handwerker will den Kammerzwang nicht

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Kammerfunktionäre stellen Kammerzwang in Frage – verkrustete Strukturen

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Thema Handwerkammer im Bundestag – Johanna Voß

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LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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Werden auch Sie FREIWILLIGES Mitglied im  Bundesverband für freie Kammern

Ohne Zusatzbeitrag und ohne Umlage! .


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