Handwerks-Innungen formieren sich gegen den Kammerzwang


Zukunft Selbstverwaltung im Handwerk

von Kreishandwerksmeister Karl Krökel

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Der Apparat wendet sich gegen die Mitglieder

Im Oktober 2012 haben wir die „Dessauer Handwerksgespräche“ ins Leben gerufen, um uns in einer öffentlichen Debatte den Herausforderungen einer modernen wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Freiheit und Verantwortung zu stellen. Die Reaktionen auf diese Veranstaltung zeigen einmal mehr die dringende Notwendigkeit auf, Selbstverwaltung und Ehrenamt, sowie die damit verbundene Rechtsaufsicht zu modernisieren. Der Zusammenhang von Zwangsmitgliedschaft und die Einsetzung der Rechtsaufsicht der Kammern gegenüber den Innungen und Kreishandwerkerschaften als beliebiges Korrektiv zur Durchsetzung der so genannten Eigeninteressen der Kammern bedarf spätestens zu den 2. Dessauer Handwerksgesprächen am 18.10.2013 einer dringenden Klärung.

Mit der vorgestellten „Dessauer Erklärung“ haben wir unter der Handwerkerbasis – den selbständigen Innungsbetrieben – eine intensive Diskussion über die Zukunft der Selbstverwaltung in Gang gesetzt. Diesen Dialog wollen wir weiterhin auf eine immer breitere Basis stellen, auch deshalb, weil das Thema Zwangsmitgliedschaft politisch ausgesprochen umstritten und ein Durchbruch in Richtung freiwilliger Interessenvertretung sich in Deutschland noch nicht – wie in anderen EU Ländern ab zeichnet.

Wie schon die Waldheimer Erklärung  versuchen die Kammerfunktionäre auch über die Dessauer Erklärung jede inhaltliche Diskussion zu vermeiden. Das sind genau die Funktionäre, die quasi die Verfügung über den bürokratischen Apparat im sogenannten Überbau unserer Handwerksorganisation „erlangt“ haben. Diese Verfügung setzt normalerweise ein großes Verantwortungsbewusstsein voraus, weil diese Machtmittel – auch in Form der Konzentration gewaltiger Ressourcen – nicht missbraucht werden dürfen.

Vorausschauende Handwerker wie in Waldheim 2004 haben ihrer Organisation schon vor Jahren den Spiegel vorgehalten, sie aufgerufen, ihr Selbstverständnis, ihre Organisation und Arbeitsweise zu ändern, vor allem deshalb, weil sich die Situation in den freiwilligen Innungen dramatisch zuspitzte. Auf der einen Seite haben wir die Zwangsmitgliedschaft, welche die Handwerkskammern und den weiteren Überbau bis zum Zentralverband immer wieder – erweitert – reproduzieren.

Aus den freiwilligen Innungen ist praktisch noch mal ein Überbau – bestehend aus Landesinnungsverbänden, regionale Vereinigungen der Landesverbände, Zentralfachverbände, Unternehmerverband des Deutschen Handwerks – entstanden.

Die finanziellen Aufwendungen der freiwilligen Innungsbetriebe für die Kreishandwerkerschaften und Landesverbände (die einen Teil an die Bundes- oder Zentralverbände abführen müssen) übersteigen mittlerweile die Zwangsbeiträge gegenüber den Kammern. Alleine die Tatsache, das ein Handwerksbetrieb freiwillig einer Innung beitritt beschert ihm eine Beitragslast von über 1000 €/Jahr : 480 € Pflichtbeitrag (GmbH) an die Handwerkskammer (bei Gewinnerwirtschaftung anteilig mehr), 250 €/Jahr an die Kreishandwerkerschaft (die freiwilligen Innungen bilden automatisch die Kreishandwerkerschaft) und bis zu 390 € an die Landesinnungsverbände. Kein Wunder, das der Organisationsgrad der Innungen immer weiter sinkt ( 5-20%) – was für die verbleibenden Mitglieder mit ständigen Beitragserhöhungen an die Landesinnungsverbände verbunden ist.

Die Innungen selbst sind seit Jahren nicht in der Lage, von ihren Mitgliedern derartige Beitragssummen zu  generieren und haben  in einer Art Eigensubvention die Einnahmen aus den ehrenamtlichen Gesellenprüfungsausschüssen – durch Verzicht auf Aufwandsentschädigungen –  dafür verwendet. Der drastische Rückgang der Ausbildungszahlen in einigen Gewerken ermöglicht diese Form der „Eigensubvention“ nicht mehr und einzelne Innungen stehen vor der Auflösung. So weit ist es also in unserer Handwerksorganisation gekommen, das Handwerker, ob ihres freiwilligen Engagements, mit

ihrer Innung pleite gehen.

Es ist ein Widerspruch in sich, dass freiwillige Innungen automatisch eine Kreishandwerkerschaft bilden, die freiwilligen Innungsbetriebe automatisch Mitglied der Landesverbände sind – beide Mitgliedschaften erhebliche Beitragszahlungen nach sich ziehen – wobei ein Teil wiederum an die Bundesverbände fließt und diese freiwilligen Innungen der Rechtsaufsicht der Kammern unterliegen- wo sie zugleich als Handwerksbetrieb Zwangsmitglied sind. Wir treiben damit die Handwerksbetriebe aus den Innungen in andere Organisationen wie Gewerbevereine, wo sie sich diesen Dingen entziehen können.

Was wir brauchen ist ein völlig neuer strategischer Ansatz. Dieser neue strategische Ansatz ist die Dessauer Erklärung.

Zwangsorganisation und freiwillige Organisation

 

In der soziologischen Organisationsforschung hat sich durchgesetzt, Organisationen über den Mitgliedschaftsbegriff zu bestimmen. Danach bilden sich Organisationen immer dann aus, wenn der „Eintritt ins System“ und der „Austritt aus dem System“ als „entscheidbar vorausgesetzt“ wird. Gerade diese Entscheidbarkeit der Mitgliedschaft ist ein wichtiges Kriterium und zugleich folgenreich.

Wie sieht es jedoch in Organisationen aus, die per Gesetz den Austritt „ihrer Mitglieder“ aus dieser Organisation unterbinden? Lassen sie sich mit den gleichen Instrumentarien beschreiben wie Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft? Auch wenn in der modernen Gesellschaft Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft dominieren, so existieren doch eine ganze Reihe von Organisationen, die einem großen Teil der „Mitglieder“ den Austritt untersagt.

Wir haben vor und nach dem 1. Dessauer Handwerksgesprächen bestätigt bekommen, das in Zwangsorganisationen die massive Ausübung von Druck eine nicht untergeordnete Rolle spielt, sie sich eine Art von Gewalt zur Durchsetzung von Zielen offenhalten, die wir so in freiwilligen Organisationen nicht kennen. Es wird weiterhin unterstellt, dass mit dem nicht freiwilligen Eintritt eines Handwerksbetriebes in die Handwerksorganisation, ausreichend Motive und die Legitimation zur Erbringung von „Leistungen“ vorliegen. Zugleich erleben wir verstärkt, dass die Pflichtmitgliedschaft nicht selbstverständlich den Effekt hat, dass Pflichtmitglieder eine hohe Leistungsmotivation an den Tag legen. Wir sehen dass u.a. an den Vollversammlungen der Handwerkskammern – deren Wahl unter der Handwerkerschaft auf völliges Desinteresse stößt (8% Wahlbeteiligung ).

Am Beispiel der Handwerkskammer Halle/S. haben wir erfahren, dass diese auffällig sensibel reagiert, wenn Mitglieder „gegen das System- was sie schadet“, gegen alle bisherigen formalen Erwartungen an eine Handwerksorganisation eintreten und Strategien entwickelt werden, um den organisationsinternen Sanktionsapparat anzuwerfen.

Zwangsmitgliedschaften hemmen grundsätzlich den demokratischen Aufbau einer Organisation und im Hinblick auf das Handwerk werden die freiwilligen Innungen in der Konkurrenz zu den Handwerkskammern aufgerieben

 

Die „Zwangsbeglückung“ ist im Grund genommen eine Bankrotterklärung des Systems. Es ist längst an der Zeit, den Unternehmen ihre Eigenverantwortung zurückzugeben, die Mitgliedschaft in den Kammern auf eine freiwillige Basis zu stellen.

In Bezug auf die Zwangsmitgliedschaft wird davon ausgegangen, dass diese eine freiheitssichernde Funktion garantiert. Man unterstellt, dass der einzelne Unternehmer – selbst wenn er  sich in freiwilligen Körperschaften wie den Innungen organisiert – überfordert ist, würde man von ihm hier Eigenverantwortung und Kontrolle verlangen.

Das ist jedoch falsch, da gerade den freiwilligen Innungen diese Eigenverantwortung und Kontrolle aus staatlicher Sicht verliehen wird.

Diese Eigenverantwortung und Kontrolle, auf Basis freiwilliger Körperschaften des öffentlichen Rechts, wird überlagert, regelrecht zugeschüttet, indem der Gesetzgeber diese nicht fördert und zusätzlich ein System der Zwangsmitgliedschaft mit den Kammern etabliert hat, was zu einer Entmündigung der freiwilligen Innungsorganisation und ihrer Selbstbestimmung führt, indem die Innungen durch diese „Fremdgestaltung“ immer weiter geschwächt und zerstört werden.

Diese Entindividualisierung von Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung auf freiwilliger Basis, durch die Einbindung in ein zunehmend dichteres Netz von Überbausystemen schadet den selbständigen Handwerkern. Wir haben es hier mit einem Zusammenhang von Zwangsmitgliedschaft und Fehlentwicklungen zu tun.

Würden die Entwicklungen in Europa ernst genommen, würden die Diskussionen zur Zukunft der Selbstverwaltung nicht so extrem kurzatmig sein und die Prognosen als mögliche Entwicklungen ernst genommen.

Selbstverwaltung durch Körperschaften des öffentlichen Recht

Noch aus einem anderen Grund erscheint die Klärung des Begriffs Selbstverwaltung dringend notwendig, da der Begriff Selbstverwaltung auch derart missbraucht worden ist.

Es stellt sich die Frage, ist in den Kammern eine echte Selbstverwaltung im staatsrechtlichen Sinne entstanden?     Die juristische Form der Selbstverwaltung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, auf Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit gestützten Gemeinschaftscharakter.

Auch die auf freiwilliger Grundlage arbeitenden Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, stehen jedoch unter der Rechtsaufsicht einer durch Zwangsmitgliedschaft entstandenen Kammer.

Der Sinn, nämlich die Errichtung einer wirklichkeitsnahen und mit der Praxis verbundenen –also den Handwerkern- eng verzahnten Selbstverwaltung muss aber verloren gehen, wenn mit dem formalen Akt der Errichtung einer Selbstverwaltung nicht gleichzeitig die Verleihung des Rechts auf ein bestimmtes Eigenleben in eigenverantwortlicher Gestaltung verliehen wird.

Wenn das ehrenamtliche Handwerk jedoch lediglich Verzierungen einer doch im Grunde behördlichen Kammerorganisation darstellt, wird der Gedanke der Selbstverwaltung immer mehr aufgegeben. Deshalb müssen wir die Zwangskammern als das bezeichnen was sie sind, nämlich als Behörde, wo immer mehr Schlacke ansetzt.

Die Absicht, mit der Wirtschaftspraxis – also den selbständigen Handwerkern – ständig verbundene und aus ihren Anregungen und Kraft schöpfende Kammern zu schaffen, muss unerfüllt bleiben.

Wir können dem Gesetzgeber daher nur die Anregung vortragen, sich der Entfaltung einer echten Selbstverwaltung anzunehmen, und alles zu behindern, was ein Abgleiten von Selbstverwaltungskörperschaften in reine Behördenfunktionen bewirkt.

Durch das Fehlen ausfüllungsbedürftiger Maßstäbe der Rechtsaufsicht wird die ehrenamtliche Arbeit der Handwerker zusätzlich erschwert. Wir müssen feststellen, dass z.B. die Handwerkskammer Halle/S. systematisch Rechtsaufsichtsgegenstände mit massivem Eingreifen in die Selbstverwaltung der Innungen und Kreishandwerkerschaft vermischt.

Sie ermächtigen sich selbst zu ihren Eingriffen in unsere Selbstverwaltung über den Rahmen ihrer Rechtsaufsicht hinaus. Diese eigenmächtige Festlegung des Aufsichtsmaßstabes schadet die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen der Selbstverwaltung in den Kreishandwerkerschaften. Die Gefahr dieser aufsichtsrechtlichen Praxis besteht im beschleunigten Zerfall der Handwerksorganisation und deren Selbstverwaltung an der Basis, weil die Arbeit der Innungen und Kreishandwerkerschaften durch ein dichtes Netz von Verordnungen und  Dienstanweisungen reglementiert wird. Diese „Beschlüsse“ werden auf Handwerkerebene durch die Vollversammlungsmitglieder – die einen Bruchteil der Handwerkerbasis darstellen – gefasst (i.d.R. einstimmig). Auf der Grundlage dieser Beschlüsse der Vollversammlung kann dann mit einer großen Leitungs- und Mitarbeiterspanne gearbeitet werden, die wiederum durch Kontrollgremien überwacht werden. Selbst eine Innung – als freiwillige Organisation – ist diesem „oberen“ Kontrollmechanismus ausgesetzt, indem Innungssatzungen, Innungsbeschlüsse und Wahlergebnisse der selbständigen Handwerker, von der vermeintlich oberen “Behörde“

genehmigt werden müssen und in einem dauernden Prozess mit Auflagen drangsaliert werden. Hier geht es nicht um die eigentlichen Inhalte der Arbeit. Abstraktes „Wissen“ (Briefe, Belehrungen, Fristsetzungen) verselbständigt sich, ohne dass der eigentliche Sinn unserer Handwerksorganisation (Interessenvertretung der Handwerker) erkennbar wird. Das hat zur Folge, dass tendenziell Entscheidungen getroffen werden, die auf einem niedrigen Wissensniveau über die wirklichen Gegebenheiten unserer Handwerker vor Ort beruhen. Dadurch ist die Struktur unserer Handwerksorganisation gegenüber verändernden Einflüssen von innen wie von außen äußerst resistent, bisweilen sogar so resistent, dass nicht einmal bemerkt wird, wenn die Handwerkerbasis in Form der Innungen verloren geht. Das System „funktioniert“ auch ohne Innungen – aus dem es hervorgegangen ist- weiter. Jeder angestellte Mitarbeiter in unsere Handwerksorganisation kann sich der Anpassung an diese Struktur nicht entziehen – wodurch grundlegende Veränderungen nicht durch setzbar sind. Man nennt das

„ Institutionalisierung “ einer Organisation, wo sich die Ziele der Organisation am Interesse der Organisation selbst orientieren. Im Extremfall – und der liegt hier vor – kann die Erhaltung der Organisation (bis zum Selbstzweck) zur bestimmenden Strategie werden.

Diesem Ziel dient auch die  Einmischung in bestehende Konflikte der Kreishandwerkerschaft- weit über den Rahmen der Rechtsaufsicht hinaus- mit dem vorgetäuschtem Interesse der Schlichtung und Lösungssuche – in Wirklichkeit jedoch die Ausnutzung von Konfliktpotential um die Eigeninteressen der Handwerkskammer Halle durchzusetzen – ist rechtlich unzulässig und moralisch nicht akzeptabel. Damit hat sich die Handwerkskammer Halle – im Gegensatz zum Wirtschaftsministerium (Rechtsaufsicht der Kammer) – eigenmächtig Regeln der Rechtsaufsicht hin zu einer Unrechtsaufsicht gegeben.

Die Einhaltung der Rechtsaufsichtsnormen durch das Wirtschaftsministerium führte dazu, dass es nicht in Willkürakte der Kammer gegen das Ehrenamt eingreifen konnte.

So wie jetzt die Handwerkskammern bestehen müssen wir sie ablehnen. Es müssen dringend Veränderungen her, um den Selbstverwaltungsgedanken unter den Handwerkern wieder zu gesunden.

Was sind unsere Interessen? Überwindung der Zwangsmitgliedschaft als Neuanfang

 

Mit eiserner Entschlossenheit wird das System der Pflichtmitgliedschaft erhalten – einhergehend mit einer wahnwitzigen Entwicklung, die das Zeug zum „Klassiker“ hat – als Lehrstück, wie sich ein Überbau aus der Basis der Handwerker ständig weiter „entwickelt“, während die Basis der Innungen unaufhaltsam schrumpft.

Das tatsächliche Funktionieren unsere Handwerksorganisation ist verdeckt. Die treibenden Kräfte, Motive und Absprachen sowie Hintergründe der ursächlichen Zusammenhänge der Handwerksorganisation bleiben vielen Handwerkern verborgen. Handwerksordnung und die Umsetzung klaffen weit auseinander.

Die Besonderheit unserer Handwerksorganisation ist, dass mit der Übertragung von Entscheidungskompetenzen an das Hauptamt – in Verbindung mit der Ressourcenhortung aus der Zwangsmitgliedschaft – und der Verschmelzung von Haupt- und Ehrenamt an der Spitze unserer Organisation, das Auftreten des organisatorischen Konservatismus befördert wird. Diese Ebene wir keine Strategien zur Verbesserung der Situation an der Basis der Handwerksorganisation entwickeln. Die hierfür notwendigen Impulse können nur aus den Innungen selbst, den Kreishandwerkerschaften und den Landesinnungsverbänden kommen – immer in Verbindung mit konkreten Lösungsansetzen wie die „Dessauer Erklärung“.

Interessenvertretung ist Teil der Demokratie. Die Fragen, die sich jedoch zwangsläufig damit verbinden sind: „Um welche Interessen geht es? Überblicken wir den Prozess noch im Komplex? Und wie kommen die Innungen aus der Sackgasse – in die sie „geführt“ wurden wieder raus?“ Der Zustand der Innungen ist das Spiegelbild der wirklichen Effizienz unsere Handwerksorganisation und damit der Interessenvertretung vor Ort in den Kommunen und Gemeinden. Dafür sind laut Handwerksordnung die freiwilligen Innungen mit ihren Kreishandwerkerschaften verantwortlich – nicht die Handwerkskammern.

In der Politik wird gerne das Bild von fahrenden Zügen benutzt, wenn es um die Richtung und das Tempo einer wichtigen Angelegenheit geht. Für einzelne Innungen – die sich bereits aufgelöst haben – ist der Zug bereits abgefahren. Für wen eigentlich noch ?

Die Empörung unter den Handwerkern wächst. Aber während unsere Handwerksorganisation und sein Personal in vielen Fragen verharren, hat sich die Handwerkerschaft längst gewandelt.

Ein immer größer werdender Teil ist nicht mehr in den Innungen organisiert.

Die Basis unserer Handwerksorganisation bricht an vielen Stellen weg und es gibt keinerlei Veränderungen hin zum Wandel, um diesen Prozess umzudrehen. Wie ist eine solche Unverantwortlichkeit zu erklären? Warum wird nicht mit geeigneten Konzepten dagegen gesteuert, wenn die bisherige Praxis mit Volldampf weiter abwärts führt? Die Antwort ist: weil niemand dafür zuständig ist. Die Gesamtrichtung zu bestimmen und zu verändern ist nicht Aufgabe des angestellten Hauptamtes in den 54 Handwerkskammern und den weiteren Ebenen darüber und daneben. Sie folgen den Notwendigkeiten der einzelnen Ressorts und festgelegten Verfahren. Die Wirtschaftsministerien überwachen im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gegenüber den Kammer die Einhaltung dieser Verfahren und greifen nicht in die inhaltliche Arbeit ein. Damit sind die Handwerkskammern so etwas wie ein Staat im Staate. Wir wissen, das es mit den bisherigen Mitteln zum Erhalt der Basisorganisation nichts wird, aber haben dem bisher nichts entgegenzusetzen.

Geld als Druckmittel gegen Meinungsfreiheit nach Gutsherrenart verteilen – korrumpiert man seine „eigene“ Basis?

Innerhalb unserer Handwerksorganisation zeichnen sich immer verstärkter die gleichen Diskussions- und Konfliktlinien ab. Auch nach Waldheim gab es keine Weiterentwicklung zugunsten der freiwilligen Innungsorganisation.

Das hat dreierlei Ursachen:

  1. Zum einen die fehlende Motivation der verschiedenen Akteure unter den organisierten

Handwerkern in einer größeren Breite, sich vernünftig auf die Themen vorzubereiten, Kontakt mit anderen Handwerkern aufzunehmen, sich zusammenzuschließen, Inhalte zu diskutieren – also theoretische Grundlagen schaffen- und Unterschiede offen auszutragen, anstatt sich in das kleine, konfliktfreiere und gewohnte Szenenumfeld zurückzuziehen, oder sich durch die Handwerkskammern instrumentalisieren zu lassen wenn es gegen solche „Abweichler“ geht.

  1. Das andere ist die Frage der geeigneten Strukturen, in denen sich der Widerstand

      organisieren und artikulieren lässt.

  1. Der finanzielle Überlebenskampf der Innungen, Kreishandwerkerschaften und

Landesverbände, der den eigentlichen Zweck „Interessenvertretung“ zunehmend in den Hintergrund drängt. Zudem erschwert dieser Überlebenskampf eine gemeinsame Interessenvertretung, da jede Ebene seine eigene Strategie zur Geldbeschaffung entwickelt. Wir sind an unserer Basisorganisation an ein Stadium angelangt, wo keine Gesamtstrategie mehr verfolgt wird (wenn es sie überhaupt je gegeben hat), sondern „Brüder“ und „Schwestern“ versuchen, sich die restlich verbliebenen „Marktanteile“ abzujagen, ohne zu merken, dass diese Form des Kannibalismus – wo alles essbar ist, auch eine Kreishandwerkerschaft – den (gewollten) Erosionsprozess nur noch beschleunigt. Nach dem Motto: „ Rette sich wer kann“ wird zum Teil die Abschaffung der Kreishandwerkerschaften als „die Lösung“ zum Erhalt der Landesinnungsverbände angesehen. Aber rettet das – wenn sich Innungen auflösen und als Einzelmitglieder beitreten – die Landesinnungsverbände auf Dauer wirklich? Halten wir damit den Abwärtstrend auf? Welches Tafelsilber haben wir, um es ganz am Schluss noch zu verscherbeln?

Genau das ist aber der Nährboden für die Ausübung von Druck auf die Basisorganisation, indem diese in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht werden und finanziell „am Tropf“ der Handwerkskammern hängen, solange sie deren Spielregeln nicht verletzen.

So schließt die Handwerkskammer Halle/S. jährlich mit den Kreishandwerkerschaften sog. Partnerschaftsvereinbarungen ab, wo für Maßnahmen zur Förderung des Handwerks ca. 30-50 T€/Jahr an jede Kreishandwerkerschaft fließen. Teilweise werden diese Mittel benötigt, um die Kosten im Überlebenskampf der Kreishandwerkerschaften zu finanzieren.

Es ist kein Zufall, das nach dem 1. Dessauer Handwerksgespräch, mit der Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau – Roßlau, die Partnerschaftsvereinbarung ohne Begründung gekündigt und keine neue mehr abgeschlossen wurde. Dieses perfide Spiel der Handwerkskammer Halle/S. spiegelt die ganze erschreckende innere moralische Verkommenheit des Systems unserer Handwerksorganisation und deren Auswüchse der Zwangsmitgliedschaft wider. Hier herrscht blanke Willkür.  Es geht längst nicht mehr um die Interessenvertretung des Handwerks, sondern um Eigeninteressen eines überholten – und die Handwerkerbasis zu Grunde richtenden – Apparates.

Wir fallen immer wieder auf die Strategie „Umarmungen“ der Handwerkskammern rein, die jedoch die kleinste Regung von Widerstand gegen diesen Status quo, und selbstorganisiertes Handeln in diese Richtung im Keim zu ersticken versucht.

Das hat zur Folge, dass wir einerseits mit dieser Repression der Kammern allein zurechtkommen müssen und wir andererseits politisch isoliert stehen.

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Handwerkskammer München – Innung kritisiert Handwerkskammer   v. 18.03.2013

Handwerkskammer Südthüringen – Auch hier heftiger Gegenwind aus der Kreishandwerkerschaft in Richtung “Kammerführung”  v. 22.01.2013

Handwerkskammer München – Innung kritisiert Handwerkskammer   v. 18.03.2013

Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert   v. 08.12.2012

Nachlese zu den Dessauer Handwerksgesprächen in Bild und Ton – Teil I     v. 25.10.2012

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Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen

Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert   v. 08.12.2012

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Die HandwerksKammern  in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleistet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützng und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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Comments
One Response to “Handwerks-Innungen formieren sich gegen den Kammerzwang”
  1. Rothacker Frank sagt:

    Das Problem mit der IHK liegt darin, das wir in der BRD keine Demokratie sondern eine Diktatur haben.
    Die Menschen in Deutschland werden alle nur für Dumm verkauft, denn die IHK wird durch Gerichte und der Politik gedeckt. Die IHK kann garnicht gegen eine Verfassung verstoßen, denn in der BRD haben wir nur ein Grundgesetz, erlassen von den Alliierten für die BRD. Die IHK ist auch keine staatliche Institution, da die BRD kein souveräner Staat ist.
    Die können die Unternehmen auch ausbeuten , weil die BRD am 08.12.2010 einen geheimen Staatsstreich vollzogen hat. Denn am 08.12.2010 wurden allen Menschen in der BRD die Staatsangehörigkeit gestrichen (nachl. BGBI. IS. 1864 ), somit sind wir alle heimatlos, rechtlos und vogelfrei.
    Information unter http://www.staatenlos.info

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