Gerichtstermin v. 27.05.2013 IHK Darmstadt / KAMMERSPARTAKUS


Müssen sich Zwangsmitglieder eigentlich jeder Zeit von Institutionen, deren Demokratieverständnis sehr in Frage zu stellen ist, ungeniert verhöhnen und drangsalieren lassen? xxx xxxxx xxxxxxxxx, xxx xxx xxxxxx xxxxx, xxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx; xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx; xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx?  ( Musste per Gerichtsentscheid entfernt werden)

Bei uns gilt der kleine Kaufmann so viel wie das große Industrieunternehmen. Der zweite Punkt: Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben erfordert demokratisch legitimierte Selbstverwaltung. Jedes Unternehmen muss das Recht zur Mitwirkung haben. Das ist quasi der Zwang zur Freiheit, damit der Staat weniger eingreifen muss.

Darauf konterte KAMMERSPATAKUS in dem Artikel IHK Darmstadt: 150-jähriges Jubiläum “Selbstbedienungsladen”  v. 09.06.2012 mit dem Satz „Arbeit macht frei“. Die IHK Darmstadt mit Uwe Vetterlein als „Sprachrohr“ kommt da natürlich nix besseres in den Sinn als den Spruch mit der Judenvernichtung in Verbindung zu bringen.

Das heutzutage immer noch „jedes Wort“ mit diesen schrecklichen Geschehnissen in Verbindung gebracht wird, womit die heutige Generation wirklich nix mehr zu tun hat, sollte doch endlich einmal beendet werden. Damit hat die IHK Darmstadt wohl mal wieder ein eigenes „Fass aufgemacht“. Für „Normalo“ dürfte kaum nachvollziehbar sein, dass eine IHK den Begriff Arbeit überhaupt zuordnen kann. Füllen sich doch die Taschen der Kammerfürsten im „kollektiven Freizeitpark“ IHK auf eine Art und Weise, wie sich so mancher wünscht, seinen Urlaub verbringen zu können.

Zur Kenntnisnahme: Das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar trug in seinem Torgitter den Spruch «Jedem das Seine». Dieses Zitat geht auf den römischen Dichter und Staatsmann Marcus Tullius Cicero (106-43 v.Chr.) zurück.

Der Olympische Fackellauf wurde erstmalig 1936 zur Olympiade in Nazi-Deutschland eingeführt. Noch heute jubeln diesem Fackellauf Millionen hinterher. Um nur einige Beispiele zu nennen.

„Es gibt keine Deutungshoheit; ein einheitlicher Sprachgebrauch existiert nur in totalitären Gesellschaften!“ 

Dies wurde am 27.05.2013 auch als Argument dem Gericht in Darmstadt vorgetragen. Die Vertretung der Klägerin ( IHK ), die im Übrigen von zwei Damen aus diesem kollektiven Freizeitpark ( IHK ) begleitet wurde, stimmte dieser  Aussage zu.

Scheinen wir doch eine gemeinsame Meinung zu sein? Die Zwangskammern, und das wird sicher die überwiegende Anzahl der Zwangsmitglieder befürworten, sind ohne weiteres als totalitäre Gemeinschaft zu bezeichnen.

Nach typischer IHK-Manier folgte darauf eine Unterlassungserklärung von der IHK Darmstadt. Dem Wunsch, den strittigen Satz aus dem Artikel zu streichen, wurde ohne Widerspruch gefolgt. Die IHK besteht jedoch auf Kostenübernahme der Anwaltskosten.

Wer sich auf den „Schlips getreten“ fühlt und gleich mit Abmahnanwälten ins Haus fällt, ist kein „Ehrenmann“, wie sich Hauptgeschäftsführer Vetterlein wohl gerne ausgibt. Die Gerichte in BR von D sind weit überlastet und haben sicher wichtigeres zu tun als sich mit derartigen Klagen zu beschäftigen. Der Fall Gustl Mollath ist ein Parade-Beispiel dafür. Gustl Mollath steckt seit über sieben Jahren ungerechtfertigt in der Psychiatrie, weil ein Richter keine Zeit hatte die Verteidigungsschrift Mollaths zu studieren. Weil „Spiessbürger“ und Piefkes wegen jedem „Hühnerfurz“ vor den Kadi rennen.

Aufruf zum Boykott Handwerkskammer-Beitrag

In „Maschendrahtzaun-Manier“.

Das kuriose dabei dürfte sein, dass eben genau solche Personen, die diese Taten aus der „dunklen Vergangenheit“ des 3. Reichs „unterstützen“, als Mitglieder der Kammern  nicht unerwünscht sind. Dagegen werden solche Personen in jeglichen öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen geächtet.

2008 wurde der rechtsextreme NPD-Fraktions-Chef Udo Pastörs von der IHK Schwerin zum Jahresempfang geladen und sass in der ersten Reihe.

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Apropos Maschendrahtzaun:

Die IHK Darmstadt bezeichnet Ihr aus Steuergeldern und Zwangsbeiträgen finanziertes Grundstück als Privatgelände. Zwangsgelder für die Privatorganisation IHK Darmstadt? Von Seiten der IHK Darmstadt wurde während Foto-Aufnahmen persönlich durch eine junge Mitarbeiterin darauf aufmerksam gemacht, dass wir auf dem Gelände unerwünscht sind.

IHK-Darmstadt-Privatgelände

Urteilsverkündung am 01.07.2013

im Amtsgericht Darmstadt Raum  B 107

Mathildenplatz 12

64283 Darmstadt

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Hans-Wolff Graf ist Autor eines Buches über Korruption, etlicher Artikel, Finanzberater und Initiator etlicher Projekte. Er bringt es auf den Punkt!

„… Da masst sich jemand an…  Stellen Sie sich vor: Bei der IHK gibt es Lehrgänge, wie man die Selbstständigkeit begründet. Und das wird dann gehalten von Witzfiguren, die aus Angst vor der eigenen Selbstständigkeit Angestellte geworden sind. Verstehen Sie? Da redet ein Blinder von der Farbe, aber der Gesetzgeber schreibt das vor. Naja.  Wer war den derjenige, der das eingeführt hat? Adolf „Selig“ hat damals den IHK-Zwang eingeführt, und den Handwerkskammerzwang eingeführt, damit er die Selbstständigen unter Kontrolle hatte. Dann haben die Amerikaner nach dem zweiten Weltkrieg gesagt, also das ist überhaupt nicht vereinbar, mit dem, was wir unter Freiheit verstehen, und haben´s abgeschafft. …“

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Hat die IHK Darmstadt ein Problem mit der Vergangenheitsbewältigung der NS-Zeit?   v. 23.11.2013

KAMMERSPARTAKUS stellt Strafantrag wegen Veruntreuung gegen IHK Darmstadt   v. 17.08.2013

Hauptgeschäftsführer Vetterlein Kontra Berichterstattung    v. 28.06.2013

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Gerichtstermin  IHK Darmstadt / KAMMERSPARTAKUS  aufgrund Berichterstattung dieses Artikels

Darmstädter Landgericht, 4. Zivilkammer

Mathildenplatz 13 und 15,

64283 Darmstadt

Sitzungssaal A116

Gerichtsgebäude A

am Mittwoch, d. 24.07.2013   13.30 Uhr

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Wehrt Euch! – Kapitel 3: Deutschland ist kein Rechtsstaat!          Rainer Kahni  gen. Monsieur Rainer

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KAMMERSPARTAKUS stellt Strafantrag wegen Veruntreuung gegen die IHK Darmstadt     v. 17.08.2013

IHK Darmstadt: 150-jähriges Jubiläum “Selbstbedienungsladen”  v. 09.06.2012

Wenn die  IHK Darmstadt schon den Ball in die Nazi-Richtung spielt, hier etwas Geschichtliches:

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Wie die IHK bei der Judenverfolgung geholfen hat  v. 14.04.2013

IHK-Fakten: Kammerpräsident Heinrich Goebels war seit 1938 gleichzeitig NSDAP-Kreiswirtschaftsberater   v. 04.02.2013

Die “ehrenwerten” Väter der IHKn? Früherer IHK-Präsident Köhler arisierte Rosenthal    v. 14.12.2013

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Feier in der IHK: Burschenschaften im Visier  . v. 03.08.2010

Treffen (rechtextremer?) Burschenschaften in den Räumen der IHK Frankfurt abgesagt   v. 06.08.2010

Schwer Rechtslastiges in der Handwerkskammer Hamburg. Ein Einzelfall?  v. 28,11,2009

„Nazi-Opa blieb gleich da!“  17.03.2006

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IHK Darmstadt will Kammerkritiker mundtod machen

Zur Aufforderung der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu diesem Artikel der IHK Darmstadt bitte  H I E R  klicken.

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Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützng und ohne Zwangsmitgliedschaft.

Comments
2 Responses to “Gerichtstermin v. 27.05.2013 IHK Darmstadt / KAMMERSPARTAKUS”
  1. Als ich 2012 dieses Interview ( http://bit.ly/Xwefuo ) mit dem IHK-Hauptgeschäftsführer Uwe Vetterlein im Darmstädter Echo las, kam mir sofort wieder die äußerst seltsame Begründung von 3 Karlruher Richtern in den Sinn, mit welcher diese drei im Jahre 2001 eine Klage gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft nicht zur Entscheidung annahmen.
    Im vorletzten Absatz hieß es bei denen, „die Pflichtmitgliedschaft hätte eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion“.
    Siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20011207_1bvr180698.html

    Dass IHK-Funktionäre, wie in dem Fall ein Dr. Uwe Vetterlein, diesen Blödsinn aufgreifen, ist verständlich.
    Wo es keine gescheiten Argumente geben kann, greift man bei IHK-Funktionären eben sehr gerne zu solchen Verdrehungen.
    Die Zwangsmitgliedschaft wird von diesen Leuten dann mal eben verharmlosend zur Pflichtmitgliedschaft erklärt…
    Und dass einem diese Zwangsmitgliedschaft dann auch noch als „freiheitssichernd und legitimatorisch“ verklickert wird, das verwundert einen dann auch kaum noch.

    Fast schon lustig, wenn ein IHKler von „demokratisch legitimierter Selbstverwaltung“ redet, obwohl über 90 Prozent der Betroffenen sein Bürokratengebilde aus guten Gründen strikt ablehnen.

    Was sind denn das für Zustände: Ein IHKler darf ungestraft jeden Blödsinn verzapfen? Und Zwangsmitglieder werden verklagt, wenn sie mal berechtigt den Mund aufmachen?

    Es gibt keinen einzigen gescheiten Grund, diese Kammer in der jetzigen Zwangsform weiter bestehen zu lassen!

    Als „kostenverursachende Hemmschuhe und Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen für Funktionäre“, so beschrieb schon der Wirtschaftsfachmann Günter Ederer die Zwangsmitgliedschaften zu Berufskammern sehr treffend!
    ( Das Erbe der Egoisten, Seite 373, siehe: http://ow.ly/i/xAA/original )

  2. heizer1960 sagt:

    Sch…. Zwangskammern = staatliche Mafia = zum Ko…. mit diesem Raubrittertum !!

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