Der Redakteur | MDR THÜRINGEN Warum müssen Selbständige Pflichtbeiträge zahlen?


Warum Selbstständige Pflichtbeiträge an Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft zahlen müssen, wollte Gerd Otto aus IHK Erfurt wissen. „Redakteur“ Willi Wild ist dieser Frage nachgegangen und sprach mit Experten der IHK Erfurt, des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Bundesverband für freie Kammern e. V. (Bffk).

Selbstständige haben oft das Gefühl, dass ihnen mit den Pflichtbeiträgen für IHK, Handelskammer und Berufsgenossenschaft Geld aus den Taschen gezogen wird.

Selbständige Unternehmer in Deutschland sind in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer und in der Berufsgenossenschaft zu werden. Rund fünf Millionen Gewerbetreibende sind deshalb Mitglieder bei den Industrie- und Handelskammern.

Auch wenn nachweisbar keine Gegenleistung erbracht wird, kann der Gewerbetreibende den Beitrag nicht verweigern. Der Bundesverband für freie Kammern setzt sich deshalb dafür ein, den Zwang zur Mitgliedschaft zu beenden. Eine Reform der Industrie- und Handelskammern sei dringend erforderlich, mahnt der Geschäftsführer des Bffk, Kai Boeddinghaus.

Lediglich Landwirte und Freiberufler, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, sind von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen. Alle anderen warten gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der nicht vor 2015 zu rechnen ist.

Widerstand gegen Mitgliedszwang

Immer wieder regt sich Protest Selbstständiger gegen diese Zwangsmitgliedgliedschaft in den Kammern, immer wieder kommt es zu Klagen. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht 2001 die Pflichtbeiträge für zulässig erklärt.

Derzeit wurde wieder eine Klage von zwei Unternehmern gegen diese rechtlichen Vorgaben beim Bundesverfassungsgesetz eingereicht. Die Firmen werfen den Kammern unter anderem Verschwendung von Beiträge vor. Sollte die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angenommen werden, stünden Beitragszahlungen und Mitgliedspflicht auf dem Prüfstand.

Die 80 bundesdeutschen Industrie- und Handelskammern verzeichnen durch die Beiträge jährlich Einnahmen in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro.

Quelle: MDR.de

.

DSCF4111

.

.

Weg mit diesen Zwangsinstitutionen! Das schafft Freiheit, Motivation, Inotivation  und Arbeitsplätze!

.

.

LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

.

Logo Handwerkskammer

.

Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

Niedersächsisches Wirtschaftsministerium – verfilzt, wie eh und je   v. 17.10.2013

Kammerbericht 2013 – 589 Millionen Subventionen für die Kammern  

Kammerbericht zum Download

Realität: Rassisten und Rechtsextremisten in den (Zwangs-) Kammern   v. 24.02.2014

.

Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

Hinterlasse einen Kommentar