Handwerkskammer Ulm: Daten – Zahlen – Fakten – Wahlen (?) – Skandale (?)
Die Handwerkskammern in Deutschland. Von der Organisation her eine verschworene „Seilschaft“. Sie selbst halten sich für eine demokratische Institution. In einer Demokratie jedoch finden Wahlen statt. Bei den Handwerkskammern etwa auch? Wie sieht es mit den Finanzen aus? Die Geschäftsführergehälter, die Aufwandsentschädigungen für die Präsidenten? Viele HWK´n veröffentlichen nicht einmal einen abschließenden Jahresbericht über ihre Finanzen. Daher ist jeder Leser eingeladen mitzuhelfen die Informationen über die jeweilige Handwerkskammer zu aktualisieren, und zu verbessern. Teilen Sie dies in den Kommentaren mit.
Zusammengetragen im Februar 2010. Heute geht es um die
Handwerkskammer Ulm
Bundesland: Baden-Württemberg
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm
Telefon: 0731 1425-0
Telefax: 0731 1425-500
E-Mail: info@hk-ulm.de
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Bei den 53 Handwerkskammern wurden seit 1953 zu den Handwerkskammerwahlen ganze drei Mal Wahlvorschläge zugelassen. Es fanden also lediglich drei Mal Briefwahlen statt.
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Siehe Video: Thema Handwerkskammer im Bundestag
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Demokratie ist für die Kammern ein Fremdwort.
Demokratische Wahlen? – Fehlanzeige !
Transparenz? – Fehlanzeige !
Kritische Fragen? – Unerwünscht !
Stand: 31.12.2009
Letzte Aktualisierung; Februar 2012
Geschäftsführer | 3 + je einen Stellvertreter Quelle |
Hauptgeschäftsführer | 1 + 1 StellvertreterQuelle |
Präsidenten | 1 Quelle mit vielen „Ehrenämtern“ |
Vizepräsidenten | 2 Quelle |
Vorstand | 9 Quelle |
Vollversammlungsmitglieder | 39 Quelle |
Organigramm: |
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Wahlen: |
Wahlperiode 2009 bis 2014 „Friedenswahl“Sonntag, d. 05.06.2009 Quelle… Der Link funkttioniert selbstverständlich nicht mehr. Auch in den Amtlichen Bekanntmachungen ist nichts auffindbar so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.“ Die in den eingegangenen Wahlvorschlägen aufgeführten Vertreter des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen und anderen Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung gelten nach § 20 der Wahlordnung daher als gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf. Der Link funkttioniert selbstverständlich nicht mehr. Auch in den Amtlichen Bekanntmachungen ist nichts auffindbar Friedenswahl |
Mitarbeiteranzahl | ??? jedoch Ansprechpartner |
Mitgliederanzahl |
2008: 16.958 Betriebe Quelle Seite 15 2009: 17.287 + 329 Quelle 2010: 17.839 + 552 Quelle 2011: 18.078 + 239 Quelle 2012: 18.030 – 48 Quelle 2013: 17.888 – 142 Quelle 2014:
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davon zulassungspflichtige Betriebe |
2008: 11.646 2009: 11.789 + 143 2010: 11.922 + 133 2011: 11.907 -15 2012: 11.716 – 191 2013: 11.489 – 227 |
zulassungsfreie Betriebe |
2008: 2.389 2009: 2.543 + 154 2010: 2.795 + 252 2011: 2.987 + 192 2012: 3.074 + 87 2013: 3.142 + 68 2014: |
handwerksähnliche Betriebe |
2008: 2.932 2009: 2.946 +14 2010: 3.122 + 176 2011: 3.184 + 62 2012: 3.240 + 54 2013: 3257 + 17 2014:
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Ausbildende Betriebe | 2013: 5.316 |
Eingetragene Ausbildungsverhältnisse |
2008: Neue 3.481 Gesamt: 9.072 QuelleSeite 18 2009: Neue: 3.301 Gesamt: 8.918 2010: Neue: 3-087 Gesamt: 8.459 2011: Neue Gesamt: 80.56 2012: Gesamt: 7.529 Quelle 2013: Gesamt: 7.766 Quelle 2014: |
Finanzen: Jahresbericht 2011 Erträge aus Beiträgen 39 % Jahresbericht 20012 Erträge aus Beiträgen 39 % Jahresbericht 2013 Erträge aus Beiträgen: 43 % Der Haushaltsplan 2008, der den finanzwirtschaftlichen Rahmen für das Rechnungsjahr und für die Rechnungslegung vorgibt, wurde von der Vollversammlung am 28.11.2007 verabschiedet und vom Wirtschaftsministerium mit Erlass vom 20.12.2007 genehmigt. Die Planansätze 2008 betrugen insgesamt: 18.310.000,00 € Sie gliederten sich wie folgt auf: a) Verwaltungshaushalt 15.820.000,00 € b) Vermögenshaushalt 2.490.000,00 € Das Jahresrechnungsergebnis 2008 liegt bei insgesamt: 21.019.926,37 € Davon im: a) Verwaltungshaushalt 18.387.610,26 € b) Vermögenshaushalt 2.632.316,11 € |
Kammerbeitrag:
174- € .2014: 186,- € | Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (auch GmbH + Co. KG) |
. 444,- € .2014: 477,- € | für juristische Personen einheitlich |
Zusatzbeitrag
für alle Betriebe einheitlich aus dem Gewerbeertrag, ersatzweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, Hebesatz = 1,0 Prozent/Betrieb.Der Zusatzbeitrag wird aus dem Gewerbeertrag ermittelt, der sich nach Abrundung und mit Ausnahme der juristischen Personen nach Abzug des Freibetrages von 15.000 Euro ergibt, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wurde, andernfalls ersatzweise aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach § 15 Einkommensteuergesetz und § 8 Körperschaftsteuergesetz ermittelt wurde.Der Zusatzbeitrag wird auf 2.250 Euro (= höchster Zusatzbeitrag) begrenzt.3. AusnahmeregelungenInhaber eines Betriebes eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes im Lebensalter von mindestens 65 Jahren können auf Antrag für jeweils drei Beitragsjahre vom allgemeinen Kammerbeitrag befreit werden, sofern der Gewerbeertrag für das betreffende Beitragsbemessungsjahr laut Steuerbescheid weniger als 2.000 Euro beträgt.Stichtag für die Beitragserhebung ist der 1. Januar 2010. |
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Zum Vergleich die Kammerbeiträge der Industrie- und Handelskammer ( IHK ) Ulm 2010
Natürliche Personen
Beitrag:
50 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag bis 36.000 EURO |
85 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag mehr als 36.000 EURO bis 52.000 EURO |
140 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag mehr als 52.000 EURO bis 77.000 EURO |
225 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag mehr als 77.000 EURO bis 103.000 EURO |
340 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag mehr als 103.000 EURO bis 154.000 EURO |
680 EURO1.375 EURO2.750 EURO | Gewinn aus Gewerbeertrag mehr als 154.000 EURO bis 256.000 EUROGewinn aus Gewerbeertrag mehr als 256.000 EURO bis 512.000 EUROGewinn aus Gewerbeertrag über 512.000 EURO |
Quelle: IHK Ulm
Die Beitragssätze aller IHK´n im Überblick bitte klicken Sie H I E R
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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert v. 06.12.2012
Unter anderem kassierten Präsidenten der sechs niedersächsischen Handwerkskammern als sogenannte Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt bis zu 40.000 Euro/Jahr laut “Hannoversche Allgemeine Zeitung” für die Teilnahme an der Beerdigung der eigenen Sekretärin, und der Teilnahme an einem Spargelessen oder einer Weihnachtsfeier, die zum Teil stundenweise abgerechnet wurden. Den “Ehrenamtlichen” wird auch vorgeworfen, zu viele Stunden abgerechnet … Weiterlesen
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Nachlese zu den Dessauer Handwerksgesprächen in Bild und Ton – Teil I
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Skandale:
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Handwerkskammer Ulm “entlastet” Mitgliedsbetriebe 12.12.2014
Wer nun davon ausgeht hier wird bundesweit die erste Senkung eines Handwerkskammer-Beitrags verkündet, kommt sehr schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Die Handwerkskammer Ulm blendet hier die Öffentlichkeit mit einer “Schlagzeile” in der SÜDWEST PRESSE. “Mitglieder der Handwerkskammer Ulm müssen 2015 weniger bezahlen. Die Vollversammlung fordert die Sicherung des betriebsnahen Lernens. Die Vollversammlung der … Weiterlesen
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Handwerkskammer Ulm – Ex-Kammer-Präsident führte Begleittransport in Vernichtungslager Auschwitz v. 16.11.2014
Jahre lang galt er als unbescholtener Bürger der Stadt Heidenheim. Im Jahre 2002 huldigte die Handwerkskammer Ulm in einer Laudatio zum 100-jährigen Geburtstag als einen zutiefst im christlichen Glauben wurzelnden Überzeugenden Vertreter der CDU im Gemeinerat und Kreistag der Stadt Heidenheim. Friedrich Degeler, ein klingender Name in Heidenheim. Friedrich wurde 1902 als jüngstes von acht … Weiterlesen
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Handwerkskammern „winden“ sich aus der Verantortung
Am 07.12.2012 berichtete die “Hannoversche Allgemeine Zeitung” (HAZ) darüber, dass Handwerkskammerpräsidenten bis zu 40.000 EURO als sogenannte Aufwandsentschädigungen kassieren. Obwohl ein Ehrenamt eigentlich auch ehrenamtlich und somit unentgeldlich auszuüben ist. Der Clou: Ein Handwerkskammerpräsident soll 7,5 Stunden für die Beerdigung seiner eigenen Sekretärin abgerechnet haben. Ebenso sind Termine wie die Teilnahme an einem Spargelessen oder … Weiterlesen
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Rote Karte für HWK-”Präsident” Horst Schurr
( Ein Bericht Aus dem Internet-Archiv )
Für Horst Schurr hat sich die Gier nach großen Mercedes-S-Klasse-Limousinen auf Kosten der Zwangsbeitragszahler nicht gelohnt Schurr hatte auch den unglaublichen Plan, die Altersgrenze von 65 Jahren für ihn aufzuheben. Nach seinem Abgang wäre er dann 73 Jahre alt gewesen. Nun hat er jedoch die rote Karte bekommen.
In der Vorstandssitzung der Handwerkskammer Ulm stand am 10.04.2008 ein pikantes Thema auf der Agenda: HWK-”Präsident” Horst Schurr wollte die Altersgrenze für sich aufheben lassen.
Doch der Vorstand zog vorgestern die Notbremse – eine Aufhebung der Altersgrenze für S-Klasse-Liebhaber (aber nur, wenn der von Zwangskammerbeiträgen bezahlt wird) Horst Schurr wird es nun doch nicht geben. In einer Zeit, in der Abzocksysteme wie der Kammerzwang unter ständigem Beschuss stehen und es den Kammern zunehmend unmöglich ist, überhaupt noch ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen, hätten die Extra-Touren des Herrn “Präsidenten ” wohl doch für zuviel böses Blut unter den vielfach auf Kammer-Veranlassung von Gerichtsvollziehern und Inhaftierungsdrohungen heimgesuchten selbständigen Handwerkern gesorgt.
Die Vorstandsentscheidung sorgt unter Kammerzwanggegnern für Zustimmung. Schliesslich agieren die deutschen Zwangskammern wie ein Staat im Staate und machen ihren Zwangsmitgliedern durch Abzocke, fragwürdigen Nutzen und direkte Konkurrenz das Leben schwer. Wir wissen, dass Kammerpräsidenten beii seit Jahren nicht stattfindenen demokratischen Wahlen bei den bundesweiten Handwerkskammern wohl auch keine demokratische Legitimation besitzen. Aber die an die Öffentlichkeit gelangten Informationen von Gier und Skrupellosigkeit der Kammer-Oberen schlägt dem Fass den Boden aus. Insofern ist es zu begrüßen, das Horst Schurr die rote Karte erhalten hat.”
Peter Drück, Pressesprecher der Ulmer Zwangskammerverweigerer: “Es ist unglaublich, mit welcher Chuzpe dieser sogenannte Kammerpräsident seine Pfründe auf Kosten der Zwangsmitglieder in der Handwerkskammer Ulm zu verteidigen suchte. Dieser Selbstbedienungsladen sollte die Handwerker auf die Barrikaden treiben. Da fahren Kammerpräsidenten einen schon wieder neugekauften Mercedes S-Klasse für 71.000 € und die sog. Vollversammlung der Handwerkskammer – auch Abnickerverein genannt – findet nichts dabei. Und dann möchte der Herr Präsident gerne weiter im warmen Handwerkskammersessel sitzen und verlangt eine Änderung der Altersgrenze, damit er weitere 5 Jahre (dann ist der Herr 73) die Annehmlichkeiten der Zwangsorganisation in Anspruch nehmen kann. So lässt es sich auf Kosten der Zwangsmitglieder gut leben. Das gibt es in keinem Land der Welt. Und unsere sog. Volksvertreter finden nichts dabei! Kein Wunder, dass man immer öfter von einer “Bananenrepublik Deutschland” spricht! Dem HWK-Vorstand blieb gar nichts anderes übrig als die Notbremse zu ziehen.”
Der Unternehmer im Ruhestand, Kurt S., der das deutsche Kammerunwesen 50 Jahre erdulden musste: “Dies ist eine gute Nachricht. Ein Vollversammlungsmitglied hat den gesetzlichen Vorgaben genau so zu entsprechen, wie jeder Handwerker seinen Zwangsbeitrag zu bezahlen hat, solange dies nicht vom Gesetzgeber geändert wird. Siehe Handwerksordnung!”
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Typische Handwerkskammerwahlen in Deutschland?
Kurt S. hat doch tatsächlich versucht, bei den Handwerkskammer”wahlen” 2009 der Handwerkskammer Ulm zu wählen. Die (Kurz-)Geschichte eines Reinfalls.
„Der Vorstand der Handwerkskammer Ulm hat mit Beschluss vom 14.10.2008 gemäß § 1 Wahlordnung als Wahltag den Sonntag, 5. Juli 2009 bestimmt. Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung richtet sich insbesondere nach der Wahlordnung. Gemäß § 3 Wahlordnung bildet der Handwerkskammerbezirk Ulm einen Wahlbezirk.”
Heute ist Sonntag, der 5. Juli 2009, und beim Rathaus des Handwerks, bei der Handwerkskammer Ulm, stand man vor verschlossenen Türen! Kein Wahlbetrieb – weit und breit – !
Wie lange muss man sich diesen Zauber in unserem Rechtsstaat eigentlich noch gefallen lassen?
Mit freundlichem Gruß an Kollegen von einem, der mehr als 50 Jahre lang ein kleines Vermögen bezahlen musste, ohne jemals die geringste Gegenleistung zu erhalten.
Ein Trost, der eigentlich keiner ist: ein Handwerker hat wenigstens die Möglichkeit, diese Beiträge über seine Rechnungen den Verbrauchern anzulasten. Aber ob die Verbraucher sich auch das weiter lange gefallen lassen, ist fraglich.
Kurt S.
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AUGSBURGER ALLGEMEINE ZEITUNG 10-04-2010
Zoff um S-Klasse bei der Handwerkskammer
10.04.2010 06:28 Uhr
Ulm Bei der Ulmer Handwerkskammer gibt es neuen Streit um eine alte Geschichte. Es geht um den geleasten S-Klasse-Mercedes des früheren Präsidenten Horst Schurr, den die Kammer gegen ein kleineres C-Modell ausgetauscht hatte.
„Herr Schurr wollte 2007 diese neue S-Klasse“, erklärt Geschäftsführer Hermann Stagnier die Anschaffung auf Leasingbasis. Der bisher benutzte S-Klassen-Mercedes (Baujahr 2002) sei als 15 000 Euro-Anzahlung eingebracht worden. Nach dem Ausscheiden Schurrs habe niemand mehr den Wagen fahren wollen, sagt Stagnier. Das Auto habe man als nicht angemessen empfunden. …weiterlesen
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SÜDWEST PRESSE 10.04.2010
Handwerkskammer bleibt wegen Dienstwagenaffäre in Fahrt
Ulm. Die Handwerkskammer kommt nicht zur Ruhe. Altpräsident Schurr unterstellt der neuen Führung, dass durch den voreiligen Verkauf seiner S-Klasse Geld kaputt gemacht wurde. Die Kammer reagiert scharf. ….weiterlesen
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Lügen – Betrügen – Täuschen – Vertuschen
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Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab… v. 12.05.2013
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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!
Umgehende Forderung bis dahin:
Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc …. Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.
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