Mieser Abzockversuch der Handwerkskammer Koblenz
Anschliessend lesen Sie bitte den Erfahrungsbericht einer “Putzfrau”, die sich durch ihre Eigeniniative der Sozialhilfe entziehen möchte. Und wie die Handwerkskammer Koblenz versucht, unbeeindruckt derer finanzieller Lage, die Zwangsbeiträge einzutreiben.
Guten Tag ,
Ich habe Anfang 2009 bei der Kreisverwaltung Cochem ein Kleingewerbe als Putzfrau angemeldet und hoffte damit den bürokratischen Anforderungen Genüge getan zu haben.
Am 30/03/2009 bekam ich ein Schreiben der Handwerkskammer Koblenz mit der Information dass ich ein zulassungsfreies Handwerk betreibe und somit der Eintragung in das Register der Zulassungsfreien Handwerke unterliege. Für diese Eintragung würden Kosten für mich entstehen.
Meine Antwort:
Ich übe diese Tätigkeit in Privathaushalten aus, um selbständig zu sein und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Bei meinem Einkommen kann ich diesen Betrag nicht aufbringen. Ich arbeite allein in Privathaushalten, habe weder Angestellte noch Betriebsvermögen. Auch möchte ich gerne erfahren was denn die Handwerkskammer für mich als Putzfrau tun kann für die 141 Euros Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen.
Am 14/04/2009 erhielt ich dieses Schreiben von der Handwerkskammer:
Betreff: Ihr Schreiben vom 08/04/2009
Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen gehen wir derzeit von einer nicht nachhaltigen Gewerbetätigkeit aus. Wir werden das Eintragungsverfahren für ein Jahr zurückstellen und danach erneut Ihre Eintragungspflicht prüfen.
Mit freundlichen Grüßen.
Zwischenzeitlich bekam ich dann mehrere „Anträge auf Eintragung in die Handwerksrolle“. Die ich alle ignoriert habe.
Am 08/09/2010 ging es dann los. Ich bekam ein Schreiben mit der wiederholten Aufforderung mich in das Register der Handwerkskammer einzutragen und der Drohung, dass bei Nichtbefolgen eine Zwangseintragung von Amts wegen nach & 20 der Handwerksordnung (welches Amt denn Bitte?) vorgenommen werde.
Auf dieses Drohschreiben antwortete ich wie folgt und legte es ebenfalls zu den Akten.
Meine Antwort:
Nebenbei bemerke ich, dass ich nicht verstehe für eine Tätigkeit die von Millionen von Hausfrauen täglich verrichtet wird Beiträge zahlen soll. Auch frage ich mich worum es bei dieser willkürlichen Eintragung und Beitragserhebung in das Register der Handwerkskammer geht. Ich bin Putzfrau und kein Handwerker. Ich übe diese Tätigkeit in Privathaushalten aus, um selbständig zu sein und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Bei meinem Einkommen kann ich diesen Betrag nicht aufbringen.
Zur Information: ich arbeite allein in Privathaushalten habe weder Angestellte noch Betriebsvermögen.
MfG.
Am 26/04/2011 kam dann eine „Bescheinigung über die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke mit der grauen Handwerkskarte mit einer Beitragsforderung in Höhe von 141 Euro.
Meine Antwort war ein Protestschreiben mit der Weigerung die aufgezwungene Eintragung zu akzeptieren und dem Hinweis dass ich keinen Euro an die Handwerkskammer zahlen werde.
Antwort der Handwerkskammer vom 05/05/2011
Beitragsbescheid in Höhe von 165 Euros
06/06/2011: Erste Mahnung 141 Euro (komisch die gütige Geste über 24 Euro ohne Erklärung)
Mein Schreiben vom 11/07/2011:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch gemäß §§ 68, 69 und 70 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Eintragung in das Register der Handwerkskammer.
Vor allem deshalb, weil ich im Jahre 2008, für das Sie den Beitrag erheben, nicht als Putzfrau im Kleingewerbe tätig war. Ich war im Jahr 2008 die Ehefrau und Scheinpächterin der Weinberge des Herrn Arnold xxx der mich dazu überredet hat seine Weinberge zu pachten damit er seine Rente bekommt. Ich bin zwischenzeitlich von Herrn XXX geschieden.
Mit freundlichen Grüßen.
AM 05/07/2011 bekam ich dann einen Beitragsbescheid in Höhe von 82,50 Euros.
Meine Antwort: Drohung einer Anfechtungsklage
Am 18/07/2011 kam die Zweite Mahnung von der HWK Koblenz, mit der Aufforderung den Beitrag in Höhe von 141 Euro plus 5 Euros Mahngebühr Innerhalb von 14 Tagen zu Zahlen. Bei Nichtzahlung würde der Betrag durch die zuständige Vollstreckungsbehörde eingezogen (Kosten der Prozedur für mich: 40 Euro).
Meine Antwort: Schweigen
Am 09/08/2011 kam dann die Löschungsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Löschung die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer zur Folge hat. Auch wurde ich aufgefordert die Mitgliedskarte zurückzuschicken. Der Brief endet mit einer Danksagung für die gute Zusammenarbeit und den besten Wünschen für die Zukunft.
Mein Schreiben vom 16/08/2011:
Briefumschlag mit der Handwerkskarte plus 2 Handwerkszeitschriften (Handwerksblatt), die ich seit der Zwangseinschreibung unaufgefordert von der HWK zugestellt bekomme. Dieser Umschlag wurde ohne Kommentar abgeschickt.
24/08/2011:
Erneute Zustellung der Zeitschrift Handwerksblatt
P.S.
Ich schätze dass in diesem Verein ein unüberschaubares Bordell herrscht und dass eine Abteilung nicht weiss was die andere gerade tut.
Dafür zahle ich kein Geld und ich rate allen anderen Pflichtmitgliedern die Zahlungen einzustellen, damit die Machenschaften dieses Klans mal an die Öffentlichkeit kommen.
Alina Bilicka
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Handwerkskammer Hildesheim: Obergerichtsvollzieher will Zwangsbeiträge nach Rambo-Manier eintreiben
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- BEREITS BETEILIGT HABEN SICH























Hallo Frau Bilicka,
vielen Dank für Ihren Bericht. Zeigt er doch wieder einmal deutlich auf das es diesen Zwangskammern in dieser Bananen-Republik absolut egal ist wie hoch der eigentliche Ertrag/Gewinn in einem Geschäftsjahr ist, bzw. überhaupt kein Hinweis von deren Seite erfolgt ist das Sie im ersten Jahr keinerlei Zwangsbeiträge zu entrichten haben (außer Ihr Ertrag/Gewinn für das Veranlagungsjahr ist größer 25.000,00 Euro), im zweiten Jahr nur den halben Zwangsbeitrag und im dritten erst den vollen Zwangsbeitrag.
Sollte Ihr Ertrag/Gewinn kleiner als 5.200,00 Euro sein sind Sie generell Zwangsbeitrags-Befreit, da Sie Ihr Gewerbe – N_A_C_H – dem 31.12.2003 angemeldet haben.
Für mich fällt das in die Kathegorie “Die Mär das mehr als die Hälfte aller Zwangsmitglieder wegen zu geringem Ertrag/Gewinn von der Beitragspflicht befreit sind”.
Für die Anpachtung von Ländereien ist weder die HWK noch IHK zuständig !
Hier ist allenfalls die Landwirtschaftskammer zuständig, sollte denn eine solche in Ihrem Bundesland existieren !
In dem Beitrag
>> Handwerkskammer Lübeck: Daten – Zahlen – Fakten – Wahlen (?) – Skandale (?) <> das Lernziel << seitens der Kammer konnte erreicht werden.
Kurz gesagt – ich werde nicht mehr mit solchem Papiermüll bedacht.
Kämpfen Sie, wie wir, weiter gegen den immernoch herrschenden Kammerzwang.