Mieser Abzockversuch der Handwerkskammer Koblenz


Anschliessend lesen Sie bitte den Erfahrungsbericht einer „Putzfrau“,  die sich durch ihre Eigeniniative   der Sozialhilfe entziehen möchte.  Und wie die Handwerkskammer Koblenz versucht, unbeeindruckt derer finanzieller Lage, die Zwangsbeiträge einzutreiben.

Guten Tag ,

Ich habe Anfang 2009 bei der Kreisverwaltung Cochem ein Kleingewerbe als Putzfrau angemeldet und hoffte damit den bürokratischen Anforderungen Genüge getan zu haben.

Am 30/03/2009 bekam ich ein Schreiben der Handwerkskammer Koblenz mit der Information dass ich ein zulassungsfreies Handwerk betreibe und somit der Eintragung in das Register der Zulassungsfreien Handwerke unterliege. Für diese Eintragung würden Kosten für mich entstehen.

Meine Antwort:

Ich übe diese Tätigkeit in Privathaushalten aus, um selbständig zu sein und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Bei meinem Einkommen kann ich diesen Betrag nicht aufbringen. Ich arbeite allein in Privathaushalten, habe weder Angestellte noch  Betriebsvermögen. Auch möchte ich gerne erfahren was denn die Handwerkskammer für mich als Putzfrau tun kann für die 141 Euros Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen.

Am 14/04/2009 erhielt ich dieses Schreiben von der Handwerkskammer:

Betreff: Ihr Schreiben vom 08/04/2009

Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen gehen wir derzeit von einer nicht nachhaltigen Gewerbetätigkeit aus. Wir werden das Eintragungsverfahren für ein Jahr zurückstellen und danach erneut Ihre Eintragungspflicht prüfen.

Mit freundlichen Grüßen.

Zwischenzeitlich bekam ich dann mehrere „Anträge auf Eintragung in die Handwerksrolle“. Die ich alle ignoriert habe.

Am 08/09/2010 ging es dann los. Ich bekam ein Schreiben mit der wiederholten Aufforderung mich in das Register der  Handwerkskammer einzutragen und der Drohung, dass bei Nichtbefolgen eine Zwangseintragung von Amts wegen nach & 20 der Handwerksordnung (welches Amt denn Bitte?) vorgenommen werde.

Auf dieses Drohschreiben antwortete ich wie folgt und legte es ebenfalls zu den Akten.

Meine Antwort:

Nebenbei bemerke ich, dass ich nicht verstehe für eine Tätigkeit die von Millionen von Hausfrauen täglich verrichtet wird Beiträge zahlen soll. Auch frage ich mich worum es bei dieser willkürlichen Eintragung und Beitragserhebung in das Register der Handwerkskammer geht. Ich bin Putzfrau und kein Handwerker. Ich übe diese Tätigkeit in Privathaushalten aus, um selbständig zu sein und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Bei meinem Einkommen kann ich diesen Betrag nicht aufbringen.

Zur Information: ich arbeite allein in Privathaushalten habe weder Angestellte noch  Betriebsvermögen.

MfG.

Am 26/04/2011 kam dann eine „Bescheinigung über die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke mit der grauen Handwerkskarte mit einer Beitragsforderung in Höhe von 141 Euro.

Meine Antwort war ein Protestschreiben mit der Weigerung die aufgezwungene Eintragung zu akzeptieren und dem Hinweis dass ich keinen Euro an die Handwerkskammer zahlen werde.

Antwort der Handwerkskammer vom 05/05/2011

Beitragsbescheid in Höhe von 165 Euros

06/06/2011: Erste Mahnung 141 Euro  (komisch die gütige Geste über 24 Euro ohne Erklärung)

Mein Schreiben vom 11/07/2011:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich Einspruch gemäß §§ 68, 69 und 70 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Eintragung in das Register der Handwerkskammer.

Vor allem deshalb, weil ich im Jahre 2008, für das Sie den Beitrag erheben, nicht als Putzfrau im Kleingewerbe tätig war. Ich war im Jahr 2008 die Ehefrau und Scheinpächterin der Weinberge des Herrn Arnold xxx der mich dazu überredet hat seine Weinberge zu pachten damit er seine Rente bekommt. Ich bin zwischenzeitlich von Herrn XXX geschieden.

Mit freundlichen Grüßen.

AM 05/07/2011 bekam ich dann einen Beitragsbescheid in Höhe von 82,50 Euros.

Meine Antwort: Drohung einer Anfechtungsklage

Am 18/07/2011 kam die Zweite Mahnung von der HWK Koblenz, mit der Aufforderung den Beitrag in Höhe von 141 Euro plus 5 Euros Mahngebühr Innerhalb von 14 Tagen zu Zahlen. Bei Nichtzahlung würde der Betrag durch die zuständige Vollstreckungsbehörde eingezogen (Kosten der Prozedur für mich: 40 Euro).

Meine Antwort: Schweigen

Am 09/08/2011 kam dann die Löschungsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Löschung die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer zur Folge hat. Auch wurde ich aufgefordert die Mitgliedskarte zurückzuschicken. Der Brief endet mit einer Danksagung für die gute Zusammenarbeit und den besten Wünschen für die Zukunft.

Mein Schreiben vom 16/08/2011:

Briefumschlag mit der Handwerkskarte plus 2 Handwerkszeitschriften (Handwerksblatt), die ich seit der Zwangseinschreibung unaufgefordert von der HWK zugestellt bekomme. Dieser Umschlag wurde ohne Kommentar abgeschickt.

24/08/2011:

Erneute Zustellung der Zeitschrift Handwerksblatt

P.S.

Ich schätze dass in diesem Verein ein unüberschaubares Bordell herrscht und dass eine Abteilung nicht weiss was die andere gerade tut.

Dafür zahle ich kein Geld und ich rate allen anderen Pflichtmitgliedern die Zahlungen einzustellen, damit die Machenschaften dieses Klans mal an die Öffentlichkeit kommen.

Alina Bilicka

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Aufruf zum Boykott Handwerkskammer-Beitrag   v. 04.01.2015

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Zur Kenntnisnahme:

Bei den „Kämmerlingen“ ist das „Ehrenamt“ ein lukratives Pöstchen. Der Präsident der Handwerkskammer Koblenz z.B. kassiert für sein Ehrenamt satte 3.780,- EURO +… an sogenannten Aufwandsenstschädigungen.

Zusätzlich verfügt die Handwerkskammer Koblenz mit 19.500 Mitgliedern über ein Vermögen von 82 Millionen EURO ( Stand Ende 2012 )
Zum Vergleich: Die IHK Koblenz mit 80.000 Mitgliedern hat Rücklagen in Höhe von 22 Millionen EURO.

Die Haushaltssteigerung 2008/2010 der HWK Koblenz diente lediglich der Steigerung der Personalkosten!

Die HWK Koblenz veröffentlicht in ihrem Geschäftsbericht 2008 ( der Link funktioniert nicht mehr) unter anderem die Personalkosten und beziffert diese mit 10 Millionen EURO. Bei einem Jahreshaushalt in Höhe von ca. 25 Millionen EURO.
Schauen wir uns nun den Geschäftsbericht” von 2010 an, so beziffert die HWK Koblenz bei einem Jahreshaushalt in Höhe von 27,5 Millionen EURO die Personalkosten mit 12,4 Millionen EURO.
Eine satte Steigerung von 24 Prozent an Personalkosten, die sogleich die Haushaltssteigerung in Höhe von 2,5 Millionen EURO zunichte macht. Oder diente der Zweck der Haushaltssteigerung lediglich der Finanzierung der Personalkosten?

Zusätzlich sackten 2013  die Handwerkskammern über 71 Millionen an Subventionen ein  Quelle: Bundesverband für freie Kammern   siehe auch Kammerbericht 2013 unten

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Handwerkskammer Koblenz – Monatlich 3.780 EURO plus … für´s lukrative Präsidenten-Pöstchen  v. 02.03.2014

Handwerkskammer Koblenz: Auch die Handwerkskammern schwimmen im Geld ihrer Zwangsmitglieder  v. 09.01.2014

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Handwerkskammer Hildesheim: Obergerichtsvollzieher will Zwangsbeiträge nach Rambo-Manier eintreiben

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LügenBetrügenTäuschen – Vertuschen

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Logo Handwerkskammer

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Handwerkskammerpräsidenten: 40.000 EURO extra als “Aufwandsentschädigung” für´s Ehrenamt kassiert  v. 08.12.2012

Niedersachsen: Handwerkskammerpräsident rechnet 7,5 Stunden Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Beerdigung eigener Sekretärin ab…   v. 12.05.2013

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Die HandwerksKammern in BRD sind weder reformfähig, noch reformwillig. Daher gibt es nur eine Konsequenz: Abschaffung dieser dubiosen Organisationen. Die „verknöcherten“ Köpfe“ fachgerecht „entsorgt“. Wer eine handwerksähnliche Organisation wünscht, bitte auf Freiwilligkeit und nicht auf Kosten von Zwangsmitgliedschaften und auf Kosten der Steuerzahler. Die Selbstverwaltung in BRD hat versagt!

Umgehende Forderung bis dahin:

Absolute Transparenz der Kammern, Offenlegung sämtlicher Gehälter, Rückführung der Kammeraufgaben auf die vom Gesetzgeber übertragenden Aufgaben – also keine Selbsbeweihräucherungsveranstaltungen, Gartenfeste mit lukullischer Bewirtung, etc. mehr – was zur Kostenreduzierung und Beitragsbefreiung führt, die Innungen selbst entscheiden lassen, ob sie sich weiter dem Joch der Handwerkskammern unterziehen wollen, denn in den Innungen wird die tatsächliche Ausbildungsarbeit geleitet, etc ….  Ohne Steuermittelunterstützung und ohne Zwangsmitgliedschaft.

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Comments
3 Responses to “Mieser Abzockversuch der Handwerkskammer Koblenz”
  1. Rudisch sagt:

    Rudisch Bau GbR Meisterbetrieb Die genannten Zwangseinrichtungen sind ein Synonym für Verzicht auf Kostenkontrolle, ein Synonym für satte Pensionen und satte Gehälter, für Günstlingswirtschaft, für Seilschaften, für Meinungsmanipulation und eben für sehr viele sprudelnde Geldquellen! Wer glaubt, dass diese Missstände ein Ende finden, der Irrt! Erst wenn mehrere Unternehmen sich trauen diese Zustände an den Pranger zu stellen und sich dagegen wehren, wird man diesen Ungeist beseitigen!!! Wir versuchen schon seit langen, die ganzen sinnlosen Zwangsgebühren (Malerkasse,Soka Bau,GEZ, Genossenschaften, Handwerkskammer,IHK und und und) nicht auf unsere Kunden umzulegen und die Handwerkerstunde günstig zu halten! Man muss hier auch die Frage stellen, warum diese ganzen Vereine nur auf Zwang basieren? Wo bleibt hier das vermeintliche freie Unternehmertum und sogenannte Wahlfreiheit??? Die Antwort ist klar: zu viele hängen an den Futtertrögen der Steuer-u. Zwangsgelder. Der Grundgedanke vieler Einrichtungen ist durchaus Sinnvoll aber nur solange man das Ganze nicht Hinterfragt wo die Gelder letztendlich bleiben und für was diese ausgegeben werden!!

  2. heizer1960 sagt:

    Hat dies auf Mein Web 2.0 – Weltweit und ich rebloggt und kommentierte:
    Handwerker steht auf und wehrt euch gegen die Zwangskammermafia ! Macht endlich Schluss mit diesen Vebrechern gegen uns Handwerker. Diese faule Gesindel soll anständiger Arbeit nach gehen !! Boykottiert die Beiträge und vereint euch gegen die Abzocker !!!

  3. Carsten Schlüter sagt:

    Hallo Frau Bilicka,

    vielen Dank für Ihren Bericht. Zeigt er doch wieder einmal deutlich auf das es diesen Zwangskammern in dieser Bananen-Republik absolut egal ist wie hoch der eigentliche Ertrag/Gewinn in einem Geschäftsjahr ist, bzw. überhaupt kein Hinweis von deren Seite erfolgt ist das Sie im ersten Jahr keinerlei Zwangsbeiträge zu entrichten haben (außer Ihr Ertrag/Gewinn für das Veranlagungsjahr ist größer 25.000,00 Euro), im zweiten Jahr nur den halben Zwangsbeitrag und im dritten erst den vollen Zwangsbeitrag.

    Sollte Ihr Ertrag/Gewinn kleiner als 5.200,00 Euro sein sind Sie generell Zwangsbeitrags-Befreit, da Sie Ihr Gewerbe – N_A_C_H – dem 31.12.2003 angemeldet haben.

    Für mich fällt das in die Kathegorie „Die Mär das mehr als die Hälfte aller Zwangsmitglieder wegen zu geringem Ertrag/Gewinn von der Beitragspflicht befreit sind“.

    Für die Anpachtung von Ländereien ist weder die HWK noch IHK zuständig !

    Hier ist allenfalls die Landwirtschaftskammer zuständig, sollte denn eine solche in Ihrem Bundesland existieren !

    In dem Beitrag
    >> Handwerkskammer Lübeck: Daten – Zahlen – Fakten – Wahlen (?) – Skandale (?) <> das Lernziel << seitens der Kammer konnte erreicht werden.
    Kurz gesagt – ich werde nicht mehr mit solchem Papiermüll bedacht.

    Kämpfen Sie, wie wir, weiter gegen den immernoch herrschenden Kammerzwang.

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